Israels Oberstes Gericht hat die Forderung nach einer Verschiebung von Pessach wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. Der zuständige Richter wies am Sonntag die Forderung zurück, aufgrund der Krise ein außerordentliches Schaltjahr auszurufen. Für einen solchen Schritt fehle es an rechtlichen Mechanismen, begründete er seinen Entscheid.
Der Richter lehnte den Antrag wegen fehlender Autorität des Gerichts ab. Ferner sei die Forderung des Antragstellers nach jüdischem Religionsrecht unbegründet.
Ausnahmezustand Der Antragsteller argumentierte laut dem Urteil mit dem gegenwärtigen Ausnahmezustand. Eine Verschiebung von Pessach durch ein Schaltjahr sei »Erste Hilfe« für jene, die isoliert und unter Quarantäne stehen und entsprechend das Fest nicht ordnungsgemäß feiern könnten.
Ferner könnten die Einschränkungen durch das Coronavirus die Beschaffung von Lebensmitteln erschweren, die den strikten Speisevorschriften für das Fest entsprechen. Ein außerordentlich eingefügter Sondermonat würde das Pessachfest, das in diesem Jahr am Abend des 8. April beginnt, nach hinten verschieben. kna/ja