Israels neue Regierung ist rund drei Wochen nach ihrer Vereidigung bei einer wichtigen Abstimmung gescheitert. Hintergrund ist ein Streit über das Zuzugsverbot für Palästinenser, auch wenn sie mit einem israelischen Staatsbürger verheiratet sind.
Bei der Abstimmung über eine Verlängerung des entsprechenden Gesetzes verfehlte die Acht-Parteien-Koalition im Parlament am Dienstagmorgen nach einer nächtlichen Marathonsitzung die Mehrheit. 59 von 120 Abgeordneten stimmten für und 59 gegen die Verordnung. Zwei enthielten sich. Ein Misstrauensvotum gegen die neue Regierung scheiterte ebenfalls.
Das israelische Parlament hatte 2003 das Gesetz verabschiedet, demzufolge Palästinenser sowie Einwohner »feindlicher Länder« auch durch Heirat keine israelische Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung erwerben können. Auslöser für die Entscheidung war ein Selbstmordanschlag in Haifa im März 2002 gewesen, bei dem der Attentäter 17 Menschen mit in den Tod gerissen hatte. Bei ihm handelte es sich um einen Palästinenser, der durch Heirat eine israelische Identitätskarte erhalten hatte.
Die Verordnung hatte zur Folge, dass Ehepaare, bei denen ein Partner Israeli und der andere Palästinenser ist, nicht mehr legal gemeinsam in Israel leben konnten. Diese Verordnung, die mit israelischen Sicherheitsinteressen begründet wird, betrifft vor allem arabische Paare und wurde seitdem jedes Jahr verlängert. Am Dienstag endet ihre Gültigkeit.
2012 hatte Israels Höchstes Gericht Klagen gegen die Verordnung zurückgewiesen. Laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2005 dürfen Frauen über 25 und Männer über 35 Jahren befristete Aufenthaltsgenehmigungen beantragen. Seit 2007 gelten die gesetzlichen Beschränkungen auch für Staatsbürger des Irans, Iraks, Syriens und des Libanons.
Die neue Koalition unter Ministerpräsident Naftali Bennett war Mitte Juni eingeschworen worden. Sie besteht aus linken sowie rechten Parteien und einer arabischen Partei. Mit ihrer Einsetzung fand die politische Dauerkrise in Israel mit vier Wahlen binnen zwei Jahren ihr vorläufiges Ende.