Israels Höchstes Gericht hat den Einsatz von Überwachungstechnologie gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorerst verboten. Der Inlandsgeheimdienst Schin Bet dürfe Handys von Erkrankten erst dann wieder überwachen, wenn eine entsprechende Gesetzgebung initiiert werde, hieß es in dem am Sonntagabend veröffentlichten Urteil. Diese Entscheidung sollte am Donnerstag in Kraft treten.
An Covid-19 erkrankten Journalisten müsse außerdem die Gelegenheit gegeben werden, einen Gerichtsbeschluss gegen ihre Überwachung zu erwirken, um ihre Quellen zu schützen.
NOTWENDIG? Schin Bet hatte nach Beginn der Corona-Krise Überwachungstechnologie eingesetzt, die sonst zur Terrorbekämpfung dient. Menschenrechtler hatten dagegen geklagt. Von offizieller Seite wurde die Maßnahme mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, Leben zu retten.
Der Inlandsgeheimdienst hatte argumentiert, das Virus stelle eine ernste Bedrohung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der nationalen Sicherheit Israels dar. Es wurden vor allem Mobiltelefone von Kranken überwacht, um zu sehen, mit wem sie vor der Diagnose in Kontakt waren. Diese Menschen wurden dann per SMS gewarnt und aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben.
PRIVATSPHÄRE Zugleich hatte der Schin Bet betont, die Informationen sollten nicht dauerhaft in seiner Datenbank aufbewahrt werden. Das Gericht urteilte jedoch, die Überwachung stelle eine schwere Verletzung der Privatsphäre dar.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Virus Sars-CoV-2 mittlerweile bei 15.466 Personen in Israel nachgewiesen worden. 202 Menschen sind den Angaben zufolge nach einer Coronavirus-Infektion gestorben.