Eigentlich ist in Israel die Prostitution seit 1949 legal. Doch seit 2020 gilt im Land ein sogenanntes Sexkaufverbot. Gemäß der auch »Nordisches Modell« genannten Regelung (sie wurde erstmals 1999 in Schweden eingeführt) ist der Kauf sexueller Dienstleistungen verboten, das Angebot jedoch nicht. Freier, die dem Verbot zuwiderhandeln, müssen mit Geldstrafen rechnen. Die Prostituierten selbst werden aber nicht belangt.
Bislang handelte es sich in Israel dabei nur um eine befristete Maßnahme. Doch nun will Israels Justizminister Yariv Levin sie dauerhaft im Gesetzbuch verankern. Das Sexkaufverbot sei »ein sozialer Fortschritt von höchster Bedeutung«, erklärte Levin.
Freiern, die Sex bei Prostituierten kaufen, soll weiterhin eine Geldbuße von 2000 Schekel (rund 540 Euro) auferlegt werden. Im Wiederholungsfall wird die Strafe zunächst verdoppelt und kann später auch noch strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Noch härtere Strafen gelten für Zuhälter und organisierte Prostitutionsringe. Im Blick stehen hier vor allem die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Diese hatten in den letzten Jahrzehnten drastisch zugenommen.
Gleichzeitig plant die Regierung, auch weiterhin flankierende Maßnahmen wie die psychosoziale Betreuung sowie Hilfen für Prostituierte und Freier beim Ausstieg aus der Prostitution anzubieten. Viele der Gelder, die schon jetzt dafür zur Verfügung stehen, wurden jedoch nicht abgerufen.
Einer Studie zufolge ist die gesellschaftliche Akzeptanz des Sexkaufverbots in Israel dennoch seit seiner Einführung 2020 gestiegen. Waren in einer Umfrage 2016 noch rund 39 Prozent der befragten Bürger dafür, liegt der Anteil der Befürworter mit 72 Prozent nun fast doppelt so hoch. Allerdings hat die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen im gleichen Zeitraum nicht nachgelassen, sondern stieg zuletzt sogar leicht an. Nur bei der Suche im Internet nach Angeboten von Prostituierten wurde ein Rückgang um 20 Prozent verzeichnet.
Deutlich zurückgegangen ist auch die Zahl der Bußgelder für Freier, was sowohl mit der Corona-Pandemie als auch mit einer laxeren Strafverfolgung durch die Polizei zu tun haben könnte. Wurden 2022 noch 2841 Bußgelder verhängt, waren es im vergangenen Jahr nur noch 173. Laut der Studie lag dies unter anderem daran, dass es in der zuständigen Abteilung der Polizei eine hohe Personalfluktuation gegeben habe. mth