Israels Höchstes Gericht hat Einreisebeschränkungen für Menschen aus der Ukraine aufgehoben. Das Gericht entschied am Sonntag, ein Abkommen beider Länder über Visumfreiheit gelte auch während des Kriegs in der Ukraine. Demnach könnten Ukrainer für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visumspflicht nach Israel einreisen.
Das Gericht hob damit eine Entscheidung der Innenministerin Ajelet Schaked auf. Diese hatte die Zahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die mit einem Visum nach Israel einreisen dürfen, auf 5000 beschränkt.
In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, 4409 ukrainische Staatsbürger, die seit Beginn des Kriegs im Februar und bis zum 8. Mai nach Israel eingereist seien, hätten das Land wieder verlassen. Dies widerspreche der Annahme, dass ukrainische Flüchtlinge nach Ablauf von drei Monaten nicht wieder ausreisen würden. Das Innenministerium könne Menschen aus der Ukraine jedoch in Einzelfällen weiterhin die Einreise verweigern, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj lobte die Entscheidung. »Rechtsstaatlichkeit und Respekt für Menschenrechte sind genau das, was eine echte, entwickelte Demokratie auszeichnen«, schrieb er bei Twitter.
Die Einreisebeschränkungen galten nicht für Ukrainer mit jüdischem Hintergrund, die nach israelischem Recht einwandern können. In der Ukraine lebten nach Angaben der zuständigen Jewish Agency zu Kriegsbeginn mehr als 40.000 Juden. Die Zahl derjenigen, die aufgrund jüdischer Verwandter nach Israel einwandern könnten, lag bei rund 200.000.