Der ehemalige Präsident und verurteilte Vergewaltiger Mosche Katsav muss im Gefängnis bleiben. Ohne eine Gegenstimme lehnte der Bewährungsausschuss sein Gnadengesuch am Mittwochabend ab. Bis heute zeigt Katsav weder Reue für seine Verbrechen noch Mitleid für die Opfer. Nach der Ablehnung befindet er sich wegen Suizidgefahr unter besonderer Beobachtung.
Katsav war im Dezember 2010 in zwei Fällen der Vergewaltigung und anderer sexueller Übergriffe für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die sitzt er derzeit im Gefängnis ab. Vor Kurzem reichte er ein Gnadengesuch ein, um ein Drittel seiner Strafe wegen guter Führung streichen zu lassen.
begründung Doch der Ausschuss sah die Aussagen des 70-Jährigen nicht nur als wenig überzeugend, sondern sogar als verstörend an. Als Begründung für die Ablehnung hieß es: »Vor uns steht ein Gefangener, der die Straftaten, die er begangen hat, leugnet. Der trotz des Gerichtsurteils weiterhin seine Unschuld beteuert und nach wie vor versucht, seine Unschuld juristisch zu beweisen.«
Der Gefangene sehe sich selbst als Opfer und zeige indes keinerlei Empathie für die eigentlichen Opfer der Verbrechen. Er bemerkte wieder und wieder, welch hohen Preis er und seine Familie zahlen müsse. »Katsav spricht obsessiv über seine eigene Unschuld.« Der Bewährungsausschuss merkte zudem das problematische psychologische Befinden des ehemaligen Staatspräsidenten an.
zugeständnis Sein Anwalt jedoch bezeichnete die Ablehnung als ein Zugeständnis an die öffentliche Stimmung gegen seinen Mandanten. Viele andere, darunter Knessetabgeordnete und Frauenverbände, sahen die Entscheidung des Ausschusses als richtig und vorbildlich an.
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte: »Katsav ist einer frühen Entlassung unwürdig. Weil er sich weigert, das Gerichtsurteil anzuerkennen, am Rehabilitationsprozess im Gefängnis teilzunehmen und weil er keinerlei Reue oder Verantwortung für seine Taten zeigt.«