Ein Reiseportal darf den Flug eines israelischen Staatsbürgers gegen den Willen des Kunden stornieren, weil dieser wegen seiner israelischen Staatsbürgerschaft bei einem Zwischenstopp in Kuwait nicht einreisen darf. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch entschieden (Az. 20 U 6415/19). Nathan Gelbart, der Rechtsbeistand des Klägers, nannte das Urteil »enttäuschend, beschämend und falsch zugleich«.
Ein in Deutschland lebender Israeli hatte geklagt, weil er im Jahr 2018 von München nach Sri Lanka reisen wollte. Dabei hätte er einen Zwischenstopp in Kuwait-Stadt einlegen müssen.
BOYKOTT-GESETZ Weil er dort aber wegen des laut Antisemitismusexperten einhellig als judenfeindlich beschriebenen »Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott« nicht einreisen darf, stornierte das Online-Reiseportal die zunächst bestätigte Buchung. Der Mann klagte dagegen und forderte eine Entschädigung.
Das Landgericht Landshut hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen (Az. 24 O 61/19), das OLG bestätigte diese Entscheidung nun. Entschädigungsansprüche sah es nicht. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Zwar sei »dieses Gesetz (...) für deutsche Gerichte nicht beachtlich, weil es fundamentalen Grundwerten der deutschen Rechtsordnung widerspreche«, teilte das Gericht mit. Die gebuchte Leistung der Beförderung sei aber »wegen tatsächlicher Unmöglichkeit« ausgeschlossen.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, »dass der Kläger als Inhaber eines israelischen Reisepasses schlicht tatsächlich nicht nach Kuwait reisen« dürfe - auch dann nicht, wenn er dort nur in ein anderes Flugzeug umsteigen will.
SKANDAL Rechtsanwalt Nathan Gelbart wies diese Einschätzung zurück. Das Gericht nehme »ein faktisches Leistungshindernis an, weil der Emir von Kuwait als Eigentümer des Flughafens und der staatlichen Fluggesellschaft einfach anordnet: ›Hier steigen keine Israelis um‹.«
Damit legitimierten die Richter »die Umgehung deutschen Rechts, nämlich die Beförderungspflicht aller Menschen von deutschem Boden aus, unabhängig von Religion, Staatsbürgerschaft und geschlechtlicher Orientierung. Mit derselben Begründung könnte der Emir morgen anordnen, dass keine Homosexuellen mehr in Kuwait umsteigen dürfen und damit eine Beförderungsverweigerung von Schwulen durch Kuwait Airways in Deutschland rechtfertigen,« so Gelbart weiter.
Dass die Verweigerung der Beförderung von Israelis nach Ansicht des Gerichts keine Diskriminierung von Juden sei, da es ja auch einige nichtjüdische Israelis gäbe, sei »ein Skandal«, sagte der Berliner Rechtsanwalt gegenüber der Jüdischen Allgemeinen, und fügte an: »Wer keine Israelis befördert, will Juden diskriminieren. Dieses OLG München würde auch ein Verbot der Beförderung von Gospelsängern durchwinken, da es ja auch einige Weiße unter ihnen geben könnte.«
Man werde nun prüfen, ob gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt würden, erklärte Gelbart. dpa/ja