Israels Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara sieht keine Grundlage für den Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs auf Haftbefehle gegen israelische Regierungspolitiker.
Israel habe wiederholt klargemacht, dass der Gerichtshof keinerlei Zuständigkeit habe, um eine Untersuchung in Angelegenheiten von Staatsvertretern durchzuführen, schrieb sie in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Israel und seine Sicherheitskräfte seien den Regeln des Völkerrechts verpflichtet, betonte sie.
Chefankläger Karim Khan hatte am Montag bei dem Gericht in Den Haag Haftbefehle gegen das Führungsgremium der palästinensischen Terrororganisation Hamas, aber auch gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt.
Begründet wurde der Antrag mit angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg, darunter ein angeblich von Israel zu verantwortendes Aushungern der Bevölkerung. Israelische Politiker reagierten empört auf den Schritt.
Weder die USA noch Israel erkennen den Strafgerichtshof an. Die palästinensischen Gebiete aber sind Vertragsstaat. Daher darf Khan ermitteln.
Ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden, müssen nun die Richter entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden. dpa