Führt Israels neue Regierung die Todesstrafe für terroristische Straftaten ein? Einem Bericht der «Times of Israel« zufolge sieht das Koalitionsabkommen vor, dass schon im kommenden Jahr ein solcher Beschluss von der Knesset verabschiedet werden könnte.
Demnach sagte die rechte Partei Otzma Jehudit von Itamar Ben-Gvir, die Teil der Koalition des künftigen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sein wird, dass dessen Likud-Partei der Forderung zugestimmt habe und das Vorhaben noch 2023 ins Gesetzbuch aufgenommen werden solle.
Eine Klausel in der Vereinbarung nennt »die Intensivierung von Terroranschlägen, die darauf abzielen, Israel als jüdischem Staat zu schaden, und die Notwendigkeit, einen entscheidenden Sieg gegen die Angreifer zu verringern« als mögliche Gründe für die Verhängung der Todesstrafe, so Otzma Jehudit in einer Mitteilung.
ABSCHAFFUNG Aus der Erklärung geht nicht hervor, für welche Arten von Terrorvergehen künftig die Todesstrafe verhängt werden soll.
In Israel ist die Todesstrafe zwar seit Staatsgründung im Gesetzbuch verankert. Sie gilt allerdings nur für schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das jüdische Volk und nur in Kriegszeiten. 1954 wurde sie von der Knesset für Kapitalverbrechen wie Mord abgeschafft. Die letzte Hinrichtung, die von Israel vollzogen wurde, war die des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann 1962.
Bereits in der Vergangenheit gab es Versuche, den Anwendungsbereich der Höchststrafe wieder auszuweiten, es fand sich jedoch nie eine Mehrheit dafür in der Knesset.
Ob das Vorhaben tatsächlich so im neuen Koalitionsvertrag stehen wird, ist noch nicht ganz klar. Netanjahu hatte am Mittwochabend, kurz vor Ablauf der Frist zur Bildung einer neuen Regierung, bekanntgegeben, dass er die nötige Mehrheit in der Knesset zusammenhabe, aber noch die Koalitionsvereinbarungen mit den Partnern abschließen müssen. Dies soll bis zum 2. Januar geschehen. mth