Judenhass

Empörung in Israel über Auftritt von Roger Waters in Berlin

Das israelische Außenministerium in Jerusalem Foto: picture-alliance/ dpa

Konzerte des umstrittenen Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters in Berlin haben in Israel für Empörung gesorgt. Das israelische Außenministerium warf Waters am Mittwoch vor, er habe vergangene Woche ausgerechnet in Berlin »die Erinnerung an Anne Frank und die sechs Millionen im Holocaust ermordeten Juden beschmutzt«. Auch zahlreiche israelische Medien berichteten über das Thema.

Anlass für die Empörung war, dass während des Konzerts in riesigen roten Buchstaben die Namen getöteter Personen eingeblendet wurden: neben dem Namen der während der NS-Zeit ermordeten Anne Frank auch der Name der palästinensischen Dschasira-Journalistin Schirin Abu Akle. Die Reporterin wurde 2022 bei einem israelischen Militäreinsatz in der Stadt Dschenin im besetzten Westjordanland getötet.

Der israelische UN-Botschafter Danny Danon schrieb bei Twitter: »Waters will Israel mit den Nazis vergleichen.« Waters sei »einer der größten Judenhasser unserer Zeit«.

BDS-Nähe Roger Waters (79) wird unter anderem für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter aufruft.

Bundesweit gab es Proteste gegen die Konzertreihe des britischen Musikers. Am Sonntagabend etwa demonstrierte das Bündnis »München ist bunt!«. »Die Hetze gegen Juden hat ganz offenbar einen Platz in diesem Land. Dieser Platz ist heute die Olympiahalle«, sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, am Eingang der Halle. Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland nannte Waters einen »antisemitischen Brandstifter«.

In Frankfurt am Main hatten die Stadt und das Land Hessen den Auftritt am kommenden Sonntag wegen der Antisemitismusvorwürfe verhindern wollen. Watersʼ Konzert am 28. Mai sollte abgesagt werden. Waters aber klagte gegen den Beschluss und bekam im April Recht. Das Frankfurter Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die Kunstfreiheit. dpa

Gerhard Conrad

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