Israels Oberstes Gericht will sich kommenden Monat in größerer Zusammensetzung - mit elf Richtern - mit Petitionen gegen ein Gesetz befassen, das die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten erschwert. Das Gericht habe eine einstweilige Verfügung erlassen und vom Staat eine Erklärung darüber gefordert, warum das im März gebilligte Gesetz sofort und nicht erst nach der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten solle, berichteten israelische Medien am Sonntag.
Die oberste Richterin Esther Chajut sowie zwei weitere Richter waren in der Angelegenheit am Donnerstag erstmals im Gericht in Jerusalem zusammengekommen. Die nächste Sitzung ist den Angaben zufolge am 28. September geplant.
Israels Parlament (Knesset) hatte das Gesetz im März verabschiedet. Demnach wäre eine Amtsenthebung nur wegen psychischer oder anderer gesundheitlicher Gründe möglich. Außerdem ist dafür eine Mehrheit von 75 Prozent der Regierung und von mindestens 80 der 120 Abgeordneten notwendig. So soll eine Einflussnahme des Obersten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.
Die Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hatte die Aufhebung des Gesetzes gefordert, weil es persönlich auf den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugeschnitten sei. Netanjahu ist aktuell wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Auch die oberste Richterin Chajut sagte während der Anhörung, es sei »klar«, dass das Gesetz zu Netanjahus Nutzen verabschiedet wurde.
Es wird davon ausgegangen, dass der Regierungschef sich mit dem Gesetz dagegen absichern will, wegen eines möglichen Interessenkonflikts des Amtes enthoben zu werden. Netanjahus Regierung treibt seit Monaten einen höchst umstrittenen Umbau der Justiz voran.