Die Regierung weist alle Vorwürfe zurück. Doch 52 ehemalige Charedim sind überzeugt, dass der Staat für ihre mangelhafte Ausbildung an Religionsschulen verantwortlich ist. Deshalb verklagen sie ihn auf vier Millionen Schekel Entschädigung. Doch das Büro des Staatsanwaltes konterte prompt: Sollten die Kläger vor Gericht Erfolg haben, will der Staat die Klage umdrehen und im Gegenzug die Eltern und 90 Bildungseinrichtungen vor Gericht bringen.
Die Kläger argumentieren, dass es der Staat ist, der die ultraorthodoxen Schulen und Jeschiwot überhaupt ermöglicht, ohne das Kerncurriculum sicherzustellen. Vor allem geht es um Mathematik, andere wissenschaftliche Fächer wie Biologie oder Physik sowie Englisch. An diesen weiterführenden Schulen werden nach der achten Klasse fast ausschließlich Fächer zur jüdischen Religion unterrichtet.
Stundenplan Ultraorthodoxe Schulen und Jeschiwot in Israel unterliegen kaum der Kontrolle des Bildungsministeriums und sind in der Gestaltung ihrer Stundenpläne de facto eigenständig. Ein Gesetz von 2008 erlaubt es dem Ministerium, weiterführende Schulen »für besondere kulturelle Gruppen« zu finanzieren, ohne dass diese die grundlegenden Fächer unterrichten müssen.
Dennoch meint der Generalstaatsanwalt, dass ausschließlich die Schulen und Eltern verantwortlich sind. »Die Kläger und Eltern hatten die Möglichkeit, aus verschiedenen Schulen jene auszuwählen, die ihrer Weltsicht und ihrer Lebensweise entsprechen. Und das haben sie getan.«
Wissen Der Anwalt der Klägergruppe, Schlomo Lecker, indes erklärt: »Die Schüler an diesen Einrichtungen erwerben in diesen Bereichen lediglich minimales Wissen. Wir werfen dem Staat vor, seine Verantwortung, für eine angemessene Bildung an ultraorthodoxen Einrichtungen zu sorgen, zu vernachlässigen. Denn mit diesem Mangel werden den Betroffenen die Fähigkeiten genommen, eine Arbeit zu finden und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.«
Doch die Verteidigungsschrift der Regierung zeuge davon, dass sie keinerlei Verantwortung für Menschen empfinde, die studieren, in die Armee gehen und ihre Familien ernähren, so der Anwalt. »Die Weigerung, dies anzuerkennen – weder direkt noch indirekt –, erinnert eher an eine Versicherungsanstalt.«