Internationaler Gerichtshof

»Das jüdische Volk ist kein Besatzer in seinem eigenen Land«

Mitglieder der palästinensischen Delegation bei der Verlesung des Gutachtens in Den Haag Foto: picture alliance / ANP

Egal, auf welcher Seite man steht: Klarer und eindeutiger hätte das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu Israels Siedlungspolitik nicht ausfallen können.

Zwar ist das 80-seitige Papier des höchsten UN-Gerichts nicht bindend. Es könnte trotzdem Wirkung entfalten - und das nicht nur auf die UN-Vollversammlung, die es Ende 2022 bei den Haager Richtern in Auftrag gegeben hatte. Deutschland und andere westliche Staaten hatten damals gegen das Ansinnen der Mehrheit gestimmt, eine rechtliche Bewertung zu dem seit Jahrzehnten kontrovers diskutierten Thema einzuholen. Israel hatte sich an den Anhörungen der Experten nicht beteiligt.

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Das Gutachten, das Israels Siedlungspolitik im Westjordanland und im Ostteil Jerusalems als unvereinbar mit dem Völkerrecht bezeichnet, ist nämlich nicht das erste seiner Art. 2004 hatte der IGH bereits eine ähnliche Stellungnahme abgeben, damals nur zur Frage der Rechtmäßigkeit des Sperrwalls zu den palästinensischen Gebieten im Westjordanland. Der Gerichtshof beeinflusste damit die Debatte nachhaltig.

Mit dem am Freitag vom libanesischen Gerichtspräsident Nawaf Salam verlesenen Rechtsgutachten dürfte Israel international noch mehr Kritik auf sich ziehen als ohnehin schon. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu dürfte das bewusst gewesen sein. Er versuchte denn in einer ersten Reaktion am Freitagabend auch gar nicht erst, inhaltlich auf den Richterspruch einzugehen.

Stattdessen schrieb Netanjahu auf der Plattform X: »Das jüdische Volk ist kein Besatzer in seinem eigenen Land, auch nicht in unserer ewigen Hauptstadt Jerusalem oder in Judäa und Samaria, unserer historischen Heimat. Keine noch so absurde Meinung in Den Haag kann diese historische Wahrheit oder das Recht der Israelis, in ihren eigenen Gemeinden in unserer angestammten Heimat zu leben, leugnen.«

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Die große Mehrheit der Richter - nur die ugandische Vizepräsidentin Julia Sebutinde vertrat in ihrer langen »Dissenting Opinion« eine grundlegend andere Auffassung - sieht hingegen Israels Politik und sein Verhalten im Westjordanland als Haupthindernis für den Frieden an. Die 1967 im Sechstagekrieg von Israel eroberten Gebiete müssten, schrieben sie in ihrem Gutachten, »im Interesse der dort lebenden Bevölkerung« verwaltet werden.

Damit waren ausschließlich die Palästinenser gemeint. Israel habe keinen Anspruch auf das Westjordanland oder den Ostteil Jerusalems, auch die Länge der Besatzung begründe einen solchen Anspruch nicht.

Der Siedlungsbau müsse, forderten die Richter, sofort gestoppt werden. Und nicht nur das. Israel müsse zudem schnellstmöglich alle Siedler aus den Gebieten abziehen, wie bereits 2005 in Gaza. Auch die von Israel vorgenommene Unterscheidung zwischen (legalen) Siedlungen und (illegalen) Outposts im Westjordanland sei irrelevant. Es komme vielmehr darauf an, dass Israel den Siedlungsbau aktiv unterstütze.

Die Siedlungspolitik Israels verstoße aber angeblich gegen Artikel 49 des IV. Genfer Abkommens, das Vertreibungen oder die zwangsweise Evakuierung von Bewohnern eines besetzten Gebietes verbietet, es sei denn, zwingende militärische Gründe oder die Sicherheit der Zivilbevölkerung erfordern dies.

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Mit seiner Siedlungspolitik trage Israel aber angeblich, so das Gericht weiter, systematisch dazu bei, den Palästinensern die Lebensgrundlage zu entziehen. Sie sei darauf ausgerichtet, die einheimische Bevölkerung zum Verlassen der Gebiete zu bewegen. Gleichzeitig gebe die Regierung staatliche Anreize, damit Israelis in die Siedlungen im Westjordanland umzögen.

In den unter israelischer Militärverwaltung stehenden Gebieten des Westjordanlands herrschten Zustände, die der palästinensischen Bevölkerung keine andere Wahl ließen als wegzuziehen, behaupteten die Richter. Das sei keine nach dem Genfer Abkommen erlaubte Evakuierungsmaßnahme mehr.

Auch die Anwendung von israelischem Recht auf den 1980 annektierten Ostteil Jerusalems und die israelischen Siedlungen im Westjordanland sei nicht rechtens. Israel überschreite seine Befugnisse als Besatzungsmacht und schaffe absichtliche eine »unwirtliche Umgebung« für die in der Stadt lebenden Palästinenser.

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»Systematisch« versage die israelischen Regierung auch im Kampf gegen Siedlergewalt an Palästinensern, so die Richter. Das Verhalten des israelischen Staates deute darauf hin, dass die dauerhafte Kontrolle über das besetze Gebiet angestrebt werde, was wiederum als eine Form der »Annektierung« gewertet werden könne. Auch das sei völkerrechtswidrig.

Und auch der umstrittene Begriff »Apartheid« wird in dem Gutachten diskutiert. Gemäß Artikel 3 der Internationalen Konvention gegen Rassismus (ICERD) sind alle Formen der »Rassentrennung« und der Apartheid verboten.

Der Gerichtshof stellte hierzu fest, dass »die israelischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen den Siedlergemeinschaften und den palästinensischen Gemeinschaften bewirken und dazu dienen, diese aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die israelischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen einen Verstoß gegen Artikel 3 des CERD darstellen.«

Und es kam noch dicker. Israel müsse, forderte das Gericht, »allen natürlichen und juristischen Personen in den besetzten Gebieten Wiedergutmachung leisten. Außerdem dürfe kein Staat und keine internationale Organisation Israels Präsenz in den besetzten Gebieten als rechtmäßig anzuerkennen.

Bei Handelsbeziehungen mit Israel müssten Drittstaaten strikt zwischen »dem besetzten palästinensischen Gebiet« und dem Territorium Israels unterscheiden, forderten die Richter. Und die Vereinten Nationen müssten »Maßnahmen zur Beendigung der israelischen Präsenz in den besetzten Gebieten« ergreifen.

Es bestehe »die dringende Notwendigkeit«, den israelisch-palästinensischen Konflikt, »der nach wie vor eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstelle, zu einem raschen Abschluss zu bringen und so einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Region zu schaffen«, schrieben der IGH in sein Gutachten und bekräftigte damit sein Postulat dem Rechtsgutachten zum Sperrwall von 2004.

Der Internationale Gerichtshof befasste sich mit den rechtlichen Folgen der israelischen Besetzung des Westjordanlandes und Ost-JerusalemsFoto: picture alliance / ANP

Obwohl auch das jetzige Papier nicht verbindlich ist, dürfte sich nun die hitzige Debatte über die Legalität der Siedlungspolitik weiter verschärfen - auch in Israel selbst. Ob der Internationale Gerichtshof mit diesem Papier dem Friedensprozess in Nahost befördert hat, darf bezweifelt werden, denn die Richter vertreten fast durchgängig die von den palästinensischen und UN-Offiziellen propagierte, extrem einseitige Haltung, die die Aktionen radikaler Palästinenser und die Sicherheitsinteressen Israels völlig ausblendet.

Die jüdische Organisation B’nai B’rith kritisierte die IGH-Entscheidung scharf. »Unerklärlicherweise hat der Weltgerichtshof nicht anerkannt, dass Israels Präsenz und seine Verteidigungsmaßnahmen in den Gebieten eine direkte Reaktion auf die nicht enden wollende, akute Gewalt und die existenziellen Bedrohungen sind.«

Es sei »schlicht falsch und diffamierend« zu behaupten, Israel verstoße gegen das Verbot von »Rassentrennung und Apartheid«, erklärten B’nai B’rith Präsident Seth J. Riklin und Geschäftsführer Daniel S. Mariaschin in einer Pressemitteilung.

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Die Genfer Organisation UN Watch wies darauf hin, dass Gerichtspräsident Nawaf Salam in seiner Zeit als libanesischer UN-Botschafter mehrfach einseitige Statements gegen Israel abgegeben habe und in dieser Frage nicht unparteiisch sei.

Israel könnte das Gutachten einfach ignorieren und sich weiter auf den Standpunkt stellen, dass nur ein zwischen den beiden Parteien ausgehandeltes Friedensabkommen den Konflikt beenden kann. Doch beim IGH in Den Haag ist ein weiteres Verfahren anhängig: Südafrikas Klage wegen angeblicher Verletzung der Völkermord-Konvention durch Israel.

Dessen Ausgang ist noch völlig ungewiss. Doch eines steht schon jetzt fest: In jenem Verfahren sind die Beschlüsse der Richter verbindlich - und anschließend nicht mehr anfechtbar.

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