Israel Botschafter Ron Prosor hat den möglichen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Gallant in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am Freitag als »eine Farce« bezeichnet.
Diese Anklage könne Israel und allen demokratischen Staaten in der Zukunft nur schaden, »weil es uns niemals als demokratische Staaten die Fähigkeit gibt, uns wirklich zu verteidigen.« Israel werde von mehreren Seiten angegriffen und müsse sich dagegen wehren. Das Recht auf Selbstverteidigung verliere jedoch die Grundlage, wenn der Führung des Landes die Hände gebunden würden.
Auf die Frage, ob er Ministerpräsident Netanjahu aktuell noch empfehlen könne, nach Deutschland zu reisen, sagte Prosor, dass er solche Besuche im Rahmen der strategisch wichtigen israelisch-deutschen Beziehungen immer empfehle, »um diese Beziehungen und diese Staatsräson wirklich in die Tat umzusetzen.«
Funktionierende Justiz
Entgegen der täglichen Dämonisierung und Delegitimierung sei festzustellen, dass Israel ein demokratischer Staat mit unabhängigen Gerichten sei. Prosor bezeichnete es als »Unverschämtheit«, dass der Ankläger des Strafgerichtshofes, Karim Khan, gleichzeitig auch gegen drei Hamas-Führer Haftbefehl beantragt habe, damit Netanjahu mit Terroristen auf eine Ebene stelle.
Zu diesem Thema äußerte sich am Freitag auch die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. Sie machte in der Regierungspressekonferenz in Berlin die Haltung der Bundesregierung deutlich, die eine Vergleichbarkeit der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer und den israelischen Premierminister und Verteidigungsminister zurückweise und diese Gleichsetzung nicht akzeptiere.
Sie fügte hinzu, »dass es dabei natürlich zu berücksichtigen gilt, dass es sich bei Israel um einen Rechtsstaat mit einer funktionierenden Justiz handelt«. Man werde jetzt abwarten, was das Richtergremium entscheidet. Hoffmann betonte nochmals: »Wir unterstützen die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs und halten uns an Recht und Gesetz.« ddk