Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu muss zum Auftakt seines Korruptionsprozesses am Sonntag persönlich anwesend sein.
Das Justizministerium begründete dies am Dienstag unter anderem damit, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in einen fairen Prozess gewährleistet werden müsse. Damit wurde ein Antrag von Netanjahus Anwälten abgelehnt.
GERICHT Der Prozess gegen den 70-Jährigen beginnt am Sonntag vor dem Jerusalemer Bezirksgericht. Es ist das erste Mal in Israels Geschichte, dass ein amtierender Ministerpräsident vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft Netanjahu Betrug, Untreue und Bestechlichkeit vor.
Am ersten Tag soll allerdings lediglich die Anklageschrift verlesen werden. Eigentlich hätte der Prozess schon Mitte März beginnen sollen. Wegen der Corona-Krise wurde er verschoben.
Bei den Vorwürfen geht es um den Verdacht der Beeinflussung von Medien, angeblich krumme Deals mit Unternehmen und Luxusgeschenke befreundeter Geschäftsleute – vor allem Champagner und Zigarren – im Gegenzug für politische Gefälligkeiten.
STRAFE Sollte Netanjahu wegen Bestechlichkeit verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Bei einer Verurteilung wegen Betrugs und Untreue wäre die Höchststrafe drei Jahre Gefängnis.
Der Ministerpräsident weist alle Vorwürfe vehement zurück. Vor der ersten Sitzung seiner neuen Regierung sagte er am Sonntag: »Ich glaube nicht, dass von diesen lächerlichen Anschuldigungen ein Stein auf dem anderen bleiben wird.« Den Prozess nannte er einen »Witz«. dpa