Glossar

Parnas

Volksältester und Stammesführer: Moses könnte man als den ersten Parnas bezeichnen. Hier dargestellt von Charlton Heston in dem Spielfilm »Die zehn Gebote« (USA 1956). Foto: cinetext

Die jüdische Tradition lehrt uns die Wichtigkeit eines funktionierenden Rechtssystems. Es ist eine Mizwa, öffentliche Institutionen einzuführen und zu pflegen (Sefer HaChinuch 491). Dieses Gebot sei, so unsere Weisen, bereits dem ersten Menschen aufgetragen und ist für alle Nachkommen Adams verpflichtend (Sanhedrin 56b). Für Israel wurde es dann in der Tora besonders bestätigt: »Richter und Rechtsvollstrecker sollst du dir in all deinen Toren einsetzen« (5. Buch Mose 16,18).

Sanhedrin Im Laufe der jüdischen Geschichte hat dieses Gebot in verschiedenen Formen Ausdruck gefunden. So kennt die schriftliche Tora neben den auf Anraten von Mosches Schwiegervater Jitro eingeführten Richterkollegien (2. Buch Mose 18,21) auch die herkömmlichen Volksältesten sowie Stammesführer Israels. Später etablierte sich dann das Königtum als Sonderfall der staatlichen Organisation.

Und in talmudischer Zeit herrschte der große Sanhedrin vor, das gesetzliche Hauptorgan der mündlichen Tora, von dem die verschiedenen kleineren Rabbinatsgerichte abhängig waren (Rambam, Hilchot Sanhedrin 2,11): Jede jüdische Stadt und Gemeinde in Erez Jisrael sollte ein eigenes Rabbinatsgericht (Bet Din) haben (1,3), dem sämtliche zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten zur Behandlung übergeben wurden. Die dortigen Richter (Dajanim) mussten Kriterien der Frömmigkeit und Moral erfüllen, um für dieses Amt geeignet zu sein.

Die Rabbiner sollten idealerweise zugleich auch die Administration der Gemeinde, etwa in finanzieller Hinsicht, übernehmen und als Gemeindeleiter fungieren (Schabbat 114a). Als Träger dieses Amts wiederum nannte man sie »Parnasim«, Gemeindevorsteher, ein aus dem Griechischen entlehntes hebräisiertes Fremdwort.

Um diesen Posten zu besetzen, benötigten sie jedoch die Bestätigung durch die Gemeinde (Berachot 55a). Der Wichtigkeit dieses Amtes entsprechend wurden von der Tradition hohe Ansprüche an die Parnasim gestellt, da Mosche und seine Geschwister als Vorbilder der Gemeindeleiter galten (Taanit 9a). So ist auch Bezalel, der fromme Architekt des Mischkan, als Bild für einen guten Parnas im kollektiven Gedächtnis überliefert (Berachot 55a). Dagegen finden die talmudischen Lehrer für einen moralisch verdorbenen Parnas nur schlimme Worte (Rosch HaSchana 17a).

Ehre Dennoch war dieses Amt mit einer solchen Ehre verknüpft, dass der jeweilige Träger nach dem Kohen und Levi als Dritter zur Tora aufgerufen werden sollte (Gittin 60a). Ebenso war, wie viele andere jüdische Autoritätsposten auch, die Parnas-Stellung bei entsprechender Eignung an den Sohn zu vererben (Rambam, Hilchot Melachim 1,9).

Das aschkenasische Judentum Polens hat dagegen bis ins 19. Jahrhundert zwischen Rabbinern und Parnasim streng unterschieden. Während das Rabbinat auf die Lehre und Rechtsprechung beschränkt war, lag die Gemeindeverwaltung in den Händen gewählter Laien. Diese konnten unter anderem über An- und Verkäufe für die jüdische Gemeinde entscheiden und waren auch für die Anstellung der Rabbiner entscheidend. Als Abgesandte fungierten sie zugleich als Vertreter ihrer jeweiligen jüdischen Ortschaft beim höchsten jüdischen Gremium Polens, dem Vaad Arba HaArazot, bis zu dessen Auflösung im Jahr 1764. Dadurch waren die Parnasim zugleich auch Repräsentanten der Juden vor dem polnischen König.

Mit der Zerschlagung Polens durch Preußen, Österreich und Russland im 18. Jahrhundert sowie den von diesen neuen Schutzmächten in der Folge angeordneten Verwaltungsreformen änderte sich die jüdische Gemeindestruktur grundlegend. Neben der Entmachtung der Rabbiner verschwand letztlich auch das Amt des Parnas.

Im rechtlichen Bereich zeigt die jüdische Tradition somit eine Verzahnung von religiösen und säkularen Elementen auf. Die von rabbinischen Autoritäten eingesetzten oder zumindest ausgebildeten Richter werden von Parnasim ergänzt, die dann »von unten« gewählt oder bestätigt werden.