Glossar

Orla

Wein kann nur dann koscher sein, wenn die Trauben nicht »Orla« waren. Foto: Thinkstock

Als der Kiddusch das letzte Mal so langweilig war, dass man das Etikett der Flasche mit dem israelischen Wein durchlas, ist man vielleicht darüber gestolpert. Da wird möglicherweise sinngemäß gestanden haben: »Hergestellt aus Trauben, die nicht Orla sind«. Erst dann gilt nämlich der Wein auch als koscher, denn Früchte, die als »Orla« gelten, sind nicht koscher.

Unkoschere Früchte? Hat man so etwas schon einmal gehört? Obst mit Stempel? Hier kommt »Orla« ins Spiel. Die Ernte eines neu gepflanzten Obstbaums gehört nicht automatisch seinem Besitzer. Während der ersten drei Jahre ist der Genuss der Baumfrüchte diesem und anderen Menschen nicht erlaubt. Erst im vierten Jahr gilt die Frucht nicht mehr als »Orla«, darf aber immer noch nicht verzehrt werden, weil sie dann als »neta reva’i« gilt, als »Frucht des vierten Jahres«.

Dies geht zurück auf eine Vorschrift aus der Tora: »Und wenn ihr in das Land kommt und allerlei Obstbäume pflanzt, dann sollt ihr ihre Früchte als unbeschnitten halten. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, sie dürfen nicht gegessen werden« (3. Buch Mose 19,23).

Vorhaut Tatsächlich steht im Text, sie sollen als Orla betrachtet werden, und Orla bedeutet Vorhaut. Raschi (1040–1105) präzisiert in seinem Kommentar zur Tora, dass dies meint, die Früchte sollen dem Verzehr entzogen sein.

Im nächsten Vers der Tora (19,24) heißt es dann, die Frucht des vierten Jahres soll G’tt geheiligt werden, und im fünften Jahr dürfe man die Früchte verzehren. Das Mischna-Traktat Orla beschäftigt sich en detail mit den verbotenen Früchten. Als der Tempel noch stand, hieß das konkret, dass man drei Jahre wartete und im vierten Jahr die Ernte im Tempel auslösen musste. Heute geschieht dies durch einen symbolischen Geldbetrag oder etwas, was für diesen Geldbetrag (der etwa 0,025 Gramm Silber entspricht, laut der Mischne Tora von Maimonides, Hilchot Maachalot Asurot 10, 9–18) gekauft und entsorgt wird. Nach dieser Auslösung können die übrigen Früchte des vierten Jahres verzehrt werden. Das klingt nach einem langen Zeitraum. Aber nicht zwangsläufig bedeuten vier Jahre in diesem Zusammenhang auch 1460 Tage.

Tu Bischwat Wird ein Baum vor dem 15. Aw gepflanzt, also 44 Tage vor Rosch Haschana, das zugleich auch den Beginn des landwirtschaftlichen Kalenders markiert, dann beginnt das zweite Jahr bereits mit Rosch Haschana. Und wenn nach zwei Jahren und etwas weniger als vier Monaten Tu Bischwat ist, das Neujahrsfest der Bäume, dann hat der Baum auch sein drittes Jahr vollendet.

Der Beginn des Toraverses »Wenn ihr in das Land kommt« legt nahe, dass die Mizwa nur im Land Israel eingehalten werden müsste, tatsächlich ist dies aber nicht so. Orla behält auch in der Diaspora seine Bedeutung. Sogar, wenn die Fruchtbäume einem Nichtjuden gehören.

Mizwa Also doch Stempel auf Früchte? Nein. Auch wenn die Mizwa als »Halacha leMosche miSinai« gilt, als Verordnung vom Sinai, wird außerhalb Israels nicht verlangt, dass man sich erkundigt, wann der Baum gepflanzt wurde.

Solange man nicht weiß, wann er gepflanzt wurde, kann man davon ausgehen, dass der Verzehr erlaubt ist. Rabbiner Josef Karo (1488–1575) erklärt, dass bei Unsicherheiten in Bezug auf Orla außerhalb Israels erleichternd entschieden werden könne. Wir brauchen also keinen Koscherstempel für Obst. Es sei denn, es kommt aus Israel.