Ganze zwölf Mal steht in der Tora, dass Melacha – das Wort wird üblicherweise mit »Arbeit« übersetzt – am Schabbat verboten ist. Doch nirgendwo in der Tora wird definiert, welche Tätigkeiten genau am Schabbat verboten sind. Das sorgt oft für Verwirrung. So meinen viele, dass es am Schabbat verboten sei, zur Arbeit zu gehen. Andere behaupten, untersagt sei am Schabbat nur schwere körperliche Betätigung. Viele sind auch der Meinung, dass es am Schabbat lediglich verboten sei, moderne Technik zu benutzen.
In Wirklichkeit ist nichts davon wahr. Theoretisch könnte man allen diesen Tätigkeiten nachgehen, ohne dabei das Toraverbot der Verrichtung einer Melacha am Schabbat zu übertreten (obwohl man dabei einige rabbinische Verbote verletzen würde).
Definition Doch was genau ist Melacha? Was ist am Schabbat verboten? Die mündliche Tora definiert den Begriff Melacha. Im 2. Buch Mose 35 steht: »Sechs Tage darf Arbeit verrichtet werden, am siebenten Tag sei aber für euch ein heiliger Schabbat für den Ewigen.« Nach der Passage über den Schabbat beschreibt die Tora den Aufbau des Mischkan, des Stiftzelts. Während der Wüstenwanderung machte das jüdische Volk immer wieder Station, da musste der Mischkan jeweils auf- und später wieder abgebaut werden.
Die Passage über den Schabbat scheint inhaltlich nicht zu dem Abschnitt über den Mischkan zu passen. Aber irgendwie muss es eine Verbindung zwischen dem Bau des Stiftszelts und dem Verbot der Melacha am Schabbat geben.
Unsere Weisen betonen, dass die Tora das Verbot der Melacha zuerst erwähnt. Doch was genau ist Melacha? Welche Art Arbeit ist am Schabbat verboten? Die Tora antwortet mit dem weiteren Abschnitt: Nur solche Arbeiten sind am Schabbat verboten, die für den Auf- und Abbau des Mischkan nötig waren.
Av-Melachot Nach einer anderen Meinung sind es die Arbeiten, die im Alltag im Mischkan nötig waren. Aber alle sind sich einig, dass man »Melacha« nur im Zusammenhang mit dem Mischkan definieren kann. Es sind sich auch alle einig, dass beim Auf- und Abbau sowie beim Alltag im Mischkan genau 39 Hauptarbeiten (Av-Melachot) verrichtet wurden. Sie werden in der Mischna (Traktat Schabbat) exakt aufgelistet und sind in mehrere Gruppen aufgeteilt.
Da sind zum einen die Feldarbeiten Säen, Pflügen, Ernten, Garben binden, Dreschen, Aussortieren, Auswählen, Mahlen, Sieben, Kneten und Backen. Dann sind da die Arbeiten, die für das Herstellen von Stoffvorhängen nötig sind: Wolle scheren, Reinigen, Kämmen, Färben, Spinnen, Fäden spannen, Schleifen binden, Fäden weben und trennen, Knoten knüpfen und lösen, Nähen sowie Reißen. Hinzu kommen die Arbeiten, die beim Herstellen von Ledervorhängen verrichtet werden: Fangen, Schlachten, Häuten, Pökeln, Gerben, Schaben und Schneiden.
Um die Balken für den Mischkan herzustellen, war es nötig zu schreiben und zu löschen. Für den Auf- und Abbau des Mischkan nennt die Mischna als Arbeiten das Bauen und das Einreißen. Als Abschlussarbeiten am Mischkan werden aufgezählt: Feuer löschen und entzünden, der letzte Hammerschlag sowie das Tragen.
Von diesen 39 Av-Melachot werden alle am Schabbat verbotenen Tätigkeiten abgeleitet. Jede dieser Arbeiten stellt eine Art Hauptkategorie dar. Alle Tätigkeiten, die in ihrer Natur der Av-Melacha ähneln, sind ebenfalls verboten und werden als Toldot bezeichnet (Av heißt auf Hebräisch Vater, Toldot bedeutet Nachkommen).
Schlachten So ist es zum Beispiel eine Av-Melacha, ein Tier zu schlachten. Denn in der Zeit des Mischkan wurde das Tier entweder wegen seiner Haut gebraucht, aus der man die Ledervorhänge herstellte, oder – nach anderer Meinung – für ein Opfer. Die Av-Melacha beinhaltet also jede Art von Tätigkeit, die das Leben eines Lebewesens auslöschen würde. So ist auch das Töten eines Insekts am Schabbat verboten.
Wichtig zu erwähnen: Neben den Av-Melachot und den Toldot, die auf die Tora zurückgehen, gibt es eine Reihe rabbinischer Verbote, die ebenfalls sehr schwerwiegend sind.