Am Schabbat sind jene Arbeiten verboten, die für den Bau des Stiftzelts und für den Tempeldienst nötig waren. Führt man eine Tätigkeit allerdings auf unübliche Art und Weise aus, verbietet die Tora sie nicht. Dieses bezeichnet man als »Schinui« (Veränderung) oder »Keleacher Jad« (umgedrehte Hand).
Wenn zum Beispiel ein Rechtshänder am Schabbat wie üblich mit seiner rechten Hand schreibt, übertritt er das Verbot der Melacha Kotew, der Arbeit des Schreibens. Falls er aber mit der linken Hand oder mit der umgedrehten rechten Hand schreibt, übertritt er damit kein Verbot der Tora, selbst wenn die Qualität des geschriebenen Textes unverändert ist.
Genauso ist es mit dem Früchtesammeln oder -pflücken. Man tut es üblicherweise mit der Hand. Falls man aber einen Stein gegen den Baum wirft oder einen Ball gegen den Baum schießt, damit die Früchte in den Korb fallen, ist es eine veränderte Art des Früchtesammelns, ein Schinui, und aus Sicht der Tora nicht verboten.
Arbeit Da diese Tätigkeiten der gewöhnlichen Melacha (Arbeit) aber sehr ähneln und denselben Zweck verfolgen, haben die Weisen die Ausführung der Melacha mit Schinui in der Regel verboten (Rambam, Schabbat 11,14, Orach Chajm 301,7 und 328,35, Schulchan Aruch Haraw 301,2). Wenn man aber einige halachische Faktoren zusammenbringt, kann Schinui unter Umständen auch erlaubt sein.
Zum Beispiel ist es verboten, am Schabbat Wasser und Mehl zu vermischen, um daraus Teig zu machen. Das ist die Melacha von Losch, dem Kneten. Genauso ist es verboten, Haferflocken mit Milch zu vermischen, um einen Haferbrei für ein Kind vorzubereiten. Falls man aber an zwei Schritten der gewöhnlichen Zubereitung einen Schinui vornimmt, ist die Zubereitung des Breis am Schabbat zugelassen.
Es muss die übliche Reihenfolge der Zutaten verändert werden. Wenn man also in der Regel zuerst die Haferflocken in die Schüssel gibt und sie danach mit Wasser übergießt, soll am Schabbat zuerst Wasser in die Schüssel eingegossen werden und erst danach die Haferflocken.
Außerdem soll die Mischung nicht auf übliche Art und Weise entstehen, sondern es soll kreuz und quer gemischt werden.
Mukze Diese Methode kann auch im Zusammenhang mit Mukze-Gegenständen sehr hilfreich sein. Mukze sind die Sachen, die am Schabbat nicht bewegt werden dürfen wie zum Beispiel ein Feuerzeug oder Geld, denn es kann schnell passieren, dass man mit ihnen den Schabbat übertritt. Falls diese Mukze-Gegenstände an einem Ort vergessen wurden, wo sie nicht erwünscht sind, wie zum Beispiel auf einem Esstisch, dürfen sie auf eine ungewöhnliche Art und Weise von dort entfernt werden: mit dem Ellbogen, dem Fuß oder durch Pusten. Das bezeichnet man als Tiltul keleacher Jad (Tragen oder Bewegen eines Gegenstands mit der umgedrehten Hand).
Die Schinui-Methode kann auch in vielen anderen Fällen, wie im Umgang mit Kranken oder Babys oder in anderen akuten Fällen, in denen man keinen anderen Ausweg findet und eine verbotene Tätigkeit verrichten muss, von großem Nutzen sein. Diese Gesetze sind jedoch sehr komplex und müssen genau studiert werden. Es ist sehr empfehlenswert, sich kompetenten rabbinischen Rat zu holen. Wer sich mit der Problematik von Schinui nicht gut auskennt, darf nicht einfach jede beliebige verbotene Tätigkeit auf ungewöhnliche Art und Weise am Schabbat verrichten.