Glossar

Heter Mechira

Unverfänglich: Aufziehen von Pflanzen in hochgestellten Behältern, die den Boden des Landes nicht berühren Foto: Thinkstock

Mit Rosch Haschana beginnt in Eretz Israel, dem Land Israel im halachischen Sinne, das Schmitta-Jahr – das Brachjahr, wie es im 2. Buch Mose geboten wird: »Und sechs Jahre besäe dein Land und sammle ein dessen Ertrag. Aber im siebenten lasse es brachliegen und gib es preis, dass davon die Bedürftigen deines Volkes essen. Und was die übrig lassen, mag das Getier des Feldes essen; so mache es mit deinem Weinberg, mit deinem Ölbaum« (10,11).

Damit ist jegliche Arbeit auf Feldern, die in jüdischem Besitz sind, untersagt. Das Land soll brachliegen – jeder Gewinn von diesem Feld ist untersagt. Dies gilt auch für Pflanzen, die im Schmitta-Jahr gesät und im darauffolgenden Jahr geerntet würden. Alles, was zufällig wächst, also nicht gesät wird, ist für den eigenen Verbrauch erlaubt. Diese Produkte wären »Keduschat Schewi’it«, geheiligt dem siebenten (Jahr).

Erholung Für das Land ist das durchaus nachvollziehbar: Auch der Boden braucht Zeit zur Erholung und kann nicht pausenlos beansprucht werden. Für die Landwirtschaft sieht dies allerdings anders aus: Der Bauer ist auf ein beständiges Einkommen angewiesen. Wie kann man also die Mizwa beachten und dennoch ein Einkommen haben?

1888 wandten sich Landwirte in Eretz Israel an Gelehrte in Jerusalem und fragten nach einer Handlungsanweisung. Sie waren, gerade in der Pionierzeit, auf das Land angewiesen, ihre Existenz hing davon ab. Rabbiner Jehoschua Leib Diskin (1818–1898) verbot die Arbeit auf den Feldern dennoch vollständig. Ein anderer Gelehrter jener Zeit, Rabbiner Jitzchak Elchanan Spektor (1817–1896), suchte nach einem Ausweg und schlug vor, das jeweilige Stück Land für einen gewissen Zeitraum an einen Nichtjuden zu verkaufen. Für zwei Jahre: Dieser Zeitraum umfasste sechs Monate vor dem eigentlichen Jahr, das Schmitta-Jahr und sechs Monate danach.

Verkauf Dieser Heter Mechira (Erlaubnis zum Verkauf) nahm darauf Rücksicht, dass Leben von der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft abhingen. Der Verkauf des Landes dürfe jedoch nur vorübergehend sein, ansonsten hätte man gegen das Gebot verstoßen, einen Teil des Landes zu verkaufen: »Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir« (3. Buch Mose 20,23).

Eine weitere Voraussetzung sei auch, dass jegliche Arbeit durch Nichtjuden geschieht – eine Entscheidung, die bis heute nicht ohne Widerspruch bleibt, es Landwirten aber ermöglicht, auch im Schmitta-Jahr ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Kaschrutbehörden wie die amerikanische Orthodox Union (bekannt durch das U auf koscheren Lebensmitteln) zertifizieren Lebensmittel aus Israel nur dann als koscher, wenn das Land im Schmitta-Jahr in nichtjüdischem Besitz war oder die Waren aus Zutaten bestehen, die vor dem Schmitta-Jahr geerntet wurden.

Eine ganz unverfängliche Methode ist das Aufziehen von Pflanzen in Gewächshäusern – in Behältern, die hochgestellt werden. Diese Pflanzen gelten nicht als Keduschat Schewi’it, denn sie haben den Boden des Landes nie berührt.