Das Urteil gegen die drei jungen Männer palästinensischer Herkunft, die im Sommer 2014 einen Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal verübt haben, ist rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf einen Antrag auf Revision. Damit sind nicht nur die Bewährungsstrafen abgenickt, sondern auch deren Begründung: Wer in Deutschland versucht, eine Synagoge in Brand zu setzen, ist kein Antisemit, sondern ein Israelkritiker, der mit seiner Kritik zu weit gegangen ist.
Schon das Amtsgericht in Wuppertal konnte in seiner Urteilsbegründung hinter dem Brandanschlag keinerlei antisemitische Motive erkennen. Dieser Haltung schlossen sich die folgenden Gerichte an. Die Behauptung der drei Täter, sie hätten mit ihrem Angriff auf das Bethaus die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollen, wurde ihnen von den Gerichten geglaubt.
ansprechpartner Die Wuppertaler Synagoge steht in Wuppertal, sie gehört der Wuppertaler Gemeinde, die gehört zum Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf, und alle gehören zum Zentralrat der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin. Für gewalttätige oder nicht gewalttätige Kritik an Israel, seiner Regierung oder seiner Armee ist er so sehr Ansprechpartner wie eine katholische Kirche oder ein von Türken betriebener Gemüseladen: nämlich überhaupt nicht.
Es sei denn, man ist der – leider verbreiteten – Ansicht, dass Juden, egal, in welchem Land und in welcher Stadt sie leben, nichts anderes sind als der verlängerte Arm der israelischen Regierung. Oder gleich finsterer Mächte, die sie steuern.
antisemitismus Wer in Deutschland gegen Israel protestieren will, darf das tun, so unangenehm und unsinnig es auch sein mag: friedlich auf öffentlichen Plätzen, so wie es Demonstranten jedweder Couleur ständig machen. Ein Merkmal, an dem man Antisemitismus erkennen kann, sind jedoch die doppelten Standards, die angelegt werden: Niemand käme auf die Idee, ein hinduistisches Kloster anzugreifen, um gegen die Politik Indiens zu protestieren, oder eine Moschee, um sich gegen Erdogan oder gleich »gegen die Türkei« zu positionieren. Und wer so etwas täte, könnte kaum mit einem Richter rechnen, der in seiner Gewalttat so etwas wie legitime »Indien-« oder »Türkeikritik« erkennen wollte.
Beim Thema Israel und dem Anschlag auf die Wuppertaler Synagoge hat es aber geklappt. Wie die Justiz in Nordrhein-Westfalen geurteilt hat, ist schlimm.
Der Autor ist freier Journalist in Bochum.