Das Schieds- und Verwaltungsgericht des Zentralrats hat bestätigt, dass Susanne Jakubowski zu Recht Mitglied der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs (IRGW) sei. Das berichtete die Stuttgarter Zeitung am vergangenen Mittwoch. »Vorstandsfrau als Jüdin anerkannt« zitiert das Blatt Vorstandssprecherin Barbara Traub, die »alle Zweifel« ausgeräumt sieht.
Doch IRGW-Repräsentant Martin Meir Widerker ist da völlig anderer Meinung. Er hatte sich mit drei weiteren Repräsentanten an das Zentralratsgremium gewandt. Sie wollten den Beweis führen, dass Jakubowski keine Jüdin ist, damit zu Unrecht der Gemeinde und dessen Vorstand angehört – letztlich auch die Gemeindewahl vom 1. November vergangenen Jahres un-
gültig ist. Dabei war die Gruppe um das bisherige Vorstandsmitglied Widerker mit ihrer Kandidatur für die Führungsposten in der Gemeinde knapp gescheitert.
Wechsel An der Spitze der IRGW vollzog sich ein Wechsel. Kurz darauf – so stellte das Zentralratsgericht jetzt fest – nahm Landesrabbiner Natanel Wurmser Einsicht in Jakubowskis Unterlagen und wandte sich an das Beit Din (Rabbinatsgericht) der Orthodoxen Rabbinerkonferenz (ORD). Das befand, dass Jakubowski als Tochter einer nichtjüdischen Mutter geboren sei und Unterlagen über einen Übertritt nicht vorgelegt habe. Insofern gelte sie als nichtjüdisch. Allerdings beteiligte sich die 59-jährige Architektin und Mutter zweier Töchter nicht an dem Verfahren.
Im August teilte Jakubowski schriftlich ihren Rücktritt vom Vorstandsamt mit. Sie widerrief ihn aber umgehend, da dieser Schritt auf falschen Informationen beruhte.
Dem Schiedsgericht wurden später auch Behördenbriefe aus Israel vorgelegt. In einem schreibt Rabbiner Efraim Dayan, Sachgebietsleiter im Amt des Ministerpräsidenten, dass »Frau Jakubowski Nichtjüdin ist und versehentlich als Jüdin registriert wurde«. Der Fehler müsse korrigiert werden. Daraufhin nahm sich die Allgemeine Rabbinerkonferenz (ARK) erneut des Falles an, und entschied, dass Jakubowski nach einem vor Kurzem vollzogenen formellen Übertritt »zweifelsfrei« Jüdin sei.
Vertrauenstatbestand Nun das Urteil des Schieds- und Verwaltungsgerichtes: Darin wird ausdrücklich nicht der halachische Status von Susanne Jakubowski bewertet, wohl aber die Tatsache, dass sie rechtmäßig Gemeindemitglied sei. Denn, so heißt es im Beschluss, bereits die Aufnahme in eine Gemeinde schaffe einen »Vertrauenstatbestand, der nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann«. Dieser werde durch die langjährige Mitgliedschaft sogar noch bestärkt. In diesem Sinne seien die Anträge der vier Stuttgarter Repräsentanten abzulehnen.
Die Antragsteller haben inzwischen eine Stellungnahme des Münchner Juristen und Universitätsprofessors Moris M. Lehner eingeholt, der sowohl aus verfahrensrechtlicher als auch aus inhaltlicher Sicht erhebliche Kritik am Beschluss anmeldet und empfiehlt, das Urteil nicht anzunehmen. Martin Meir Widerker lässt sich derzeit über weitere rechtliche Schritte beraten: »Allem Anschein nach wurde hier auf dem Rücken und somit zu Lasten unserer Gemeindemitglieder ein Machtkampf zwischen dem liberalen und orthodoxen Judentum ausgetragen. Die Frage ist nur, ob es der Wille unserer Gemeindemitglieder ist, dass eine halachisch nichtjüdische Person unsere Gemeinde mit leitet und repräsentiert.«
Susanne Jakubowski empfindet jetzt nach dem Schiedsurteil eine »große Erleichterung«. Und für ihre Arbeit in der IRGW gelte: »Wir haben nun die Sicherheit, unsere Ziele in der Gemeindepolitik weiterverfolgen zu können.«
Die Entscheidung der Allgemeinen Rabbinerkonferenz sei bindend. Die Aussage der ORD wie auch das aus Israel vorgelegte Schreiben habe für sie persönlich keine Relevanz: »Wir sollten uns davon lösen, dass sich das israelische Oberrabbinat in Entscheidungen einmischt, die hier in Deutschland getroffen werden«, sagt Jakubowski.