Elishama Efraim Apel, jüngster Sohn von Avichai Apel, hat einen berühmten Patenonkel bekommen. Bundespräsident Joachim Gauck hatte am 24. Dezember die Patenschaft des sieben Monate alten siebten Kindes des langjährigen Rabbiners der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund übernommen. Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) übergab die Urkunde in der Synagoge persönlich, schreibt die Dortmunder Zeitung.
Dem kleinen Patensohn wurden auf dem Arm seiner Mutter Bilha diese Zeremonie und das Medienaufgebot auf die Dauer doch wohl etwas zu langweilig, und er begann schließlich leise zu quengeln. Doch schnell beruhigte ihn seine Mutter. »Er ist ein sehr friedvolles Kind und eine absolute Freude«, sagt sie über ihren Sohn, der am 15. Mai 2015 geboren wurde.
stolz Die Kinder, Elishamas Geschwister Amiad, Shir, Shuvael, Odeya, Or und Matanya – drei Brüder und drei Schwestern –, sind der ganze Stolz des Rabbinerehepaars Bilha und Avichai Apel. »Jedes Kind bringt eine Welt mit sich. Keines ist dem anderen ähnlich«, sagt der Rabbiner der Dortmunder Zeitung.
Als Großfamilie möchte er seinen Neun-Personen-Haushalt jedoch nicht bezeichnen. »Das ist immer noch eine Kleinfamilie.« Zu keiner Zeit empfinde er die sieben Kinder, die zwischen sieben Monate und 15 Jahre alt sind, als Last. Sie würden sich gegenseitig helfen und lernen, Verantwortung zu übernehmen. »Bis auf das Wickeln von Elishama machen sie eigentlich alles«, sagt Bilha Apel.
vorfahren Die siebenfache Mutter hat deutsche Vorfahren. Bilha Apels Großeltern sind 1938 nach der Pogromnacht aus Deutschland geflohen. Rabbiner Apel sieht es daher als besonderes Zeichen, dass nun ausgerechnet der deutsche Bundespräsident irgendwie zur Familie gehört.
Damit der Bundespräsident eine solche Ehrenpatenschaft übernimmt, müssen die Eltern für ihr siebtes Kind einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten weitere Kinder folgen, so kann diese Ehrenpatenschaft jedoch nicht erneut beantragt werden, sie wird in einer Familie nur einmal übernommen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder, so das Bundespräsidialamt, sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. ja