Der Beschluss des Münchner Stadtrats, die israelfeindliche und antisemitische BDS-Bewegung aus städtischen Räumlichkeiten zu verbannen, hat auch vor dem Verwaltungsgericht standgehalten. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, bezeichnete dessen Urteil als gutes und wichtiges Signal im Kampf gegen Antisemitismus.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat nach Einschätzung der IKG-Präsidentin grundsätzliche Bedeutung. »Die Richter haben gezeigt«, erklärte sie, »dass kommunale Verwaltungen durchaus wirkungsvolle Maßnahmen gegen die antisemitische Boykottkampagne BDS treffen können.« Für die Frau an der Spitze der IKG ist das Urteil vor allem auch deshalb wichtig, da BDS (Boycott, Divestment, Sanctions) vorgebe, für Frieden und Menschenrechte einzustehen.
israelfeindlichkeit Tatsächlich sei es aber so, dass mit antisemitischen Stereotypen Stimmung gegen den jüdischen Staat gemacht werde, beschreibt Charlotte Knobloch den Ist-Zustand: »Israelfeindlichkeit ist oft eine Tarnung für antijüdische Einstellungen. Hier müssen wir, auch und gerade in der gesellschaftlichen Mitte, weiterhin wachsam bleiben und antisemitischen Auswüchsen schnell und wirksam entgegentreten.« Beschlüsse wie der des Münchner Stadtrats seien nach Überzeugung der IKG-Präsidentin »auf allen politischen Ebenen« notwendig.
Zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts zeigte sich auch die CSU-Stadtratsfraktion, die die Verbannung der BDS-Bewegung aus städtischen Räumen maßgeblich unterstützt hatte. In einer Erklärung heißt es: »Antisemitismus, auch wenn er über Umwege artikuliert wird, hat in unserer Stadt nichts zu suchen. Wir verurteilen die Stimmungsmache der BDS-Kampagne gegen Israel. Weder die Zielsetzung der BDS-Kampagne noch die antisemitische Stimmungsmache, die mit dieser einhergeht, sind vereinbar mit einer demokratischen, respektvollen und offenen Stadtgesellschaft.«
Marian Offman freute sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts sowohl in seiner Funktion als CSU-Stadtrat als auch als IKG-Vizepräsident. »Wer dem jüdischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung streitig machen will, der darf nicht erwarten, dass er Veranstaltungen in Räumen der Landeshauptstadt München abhalten kann«, sagte er.