Es war die fünfte Nazidemonstration innerhalb von 14 Tagen. Wieder einmal waren Anhänger der Partei Die Rechte in Dortmund aufmarschiert. Auf ihrer Kundgebung am Samstag trugen sie ein Transparent, das mit »Neue, sachliche und demokratische Aktivisten Partei« unterzeichnet war – abgekürzt NSDAP.
Immer wieder hatte es bei den Demonstrationen antisemitische Ausfälle gegeben. Auf einer Kundgebung kurz vor Weihnachten riefen Rechtsextreme Parolen wie »Wer sitzt im Schrank? Anne Frank!«. Und einen Naziaufmarsch in Hörweite der Chanukkafeier der Jüdischen Gemeinde im Stadtteil Hörde konnte nur verhindert werden, weil die Rechtsextremen wegen einer Blockade in der Nordstadt festgehalten wurden – organisiert von dem Bündnis BlockaDO, das sich seit vergangenem Jahr Rechten bei deren Aufmärschen immer wieder in den Weg stellt.
Konsequenzen In der Silvesternacht brannte im Stadtteil Dorstfeld ein Kranz vor dem dortigen Jüdischen Mahnmal. Als die Polizei eintraf, bewarfen Mitglieder der Partei Die Rechte die Beamten mit Böllern. Iris Bernert-Leushacke, die Sprecherin von BlockaDO, wollte daraufhin eine Spontandemonstration auf dem Wilhelmplatz anmelden. Die Polizei lehnte ab: »Mir wurde gesagt, es sei keine spontane Demonstration, und für den Fall, dass wir trotzdem nach Dorstfeld fahren würden, wurden mir rechtliche Konsequenzen angedroht.«
Die Jüdische Gemeinde teilte mit, dass sie nach wie vor der Polizei vertraut. Für Bernert-Leushacke hingegen ist das Verhalten der Beamten nicht nachvollziehbar: »Eine Demonstration gegen Antisemitismus muss möglich sein, gerade wenn kurz vorher ein Denkmal geschändet wurde.«
Die Dortmunder Polizei sieht das anders: Weil es zum Zeitpunkt der Anmeldung noch Auseinandersetzungen zwischen Rechtsradikalen und Nazigegnern gab, »hätte eine so kurzfristig durchgeführte Versammlung trotz Schutzes durch die eingesetzten Polizeibeamten ein zu großes Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten bedeutet«.
48-Stunden-Frist Das Gesetz sehe für Demonstrationen grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor. Akute Gründe, die ausnahmsweise eine »Eilversammlung unter Abweichung von der 48-Stunden-Frist hätten rechtfertigen können«, seien nicht erkennbar gewesen.
Nicht immer nahm es die Dortmunder Polizei mit den Anmeldefristen so genau: Als Neonazis im August vergangenen Jahres im Anschluss an einen lange geplanten Aufmarsch in der Innenstadt noch eine Demonstration vor einem von Linken besetzten Haus abhalten wollten, genügte eine Anmeldung der Demonstration in der Nacht zuvor.