Wegen einer Nachwahl ist die Jüdische Gemeinde zu Berlin wieder im Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland vertreten. Nach dem Tod des Präsidiumsmitglieds Harry Schnabel aus Frankfurt am Main musste der Posten nachbesetzt werden. Diesen hat nun die Geschäftsführerin der Gemeinde, Milena Rosenzweig-Winter, inne, wie die Berliner Gemeinde mitteilte. Es habe ein größeres Kandidatenfeld gegeben, heißt es aus gut informierten Kreisen. Nach mehreren Wahlgängen und einem Kopf-an-Kopf-Rennen konnte sich Milena Rosenzweig-Winter knapp gegen Oded Horowitz aus Düsseldorf durchsetzen. Die Geschäftsführerin der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und Rechtsanwältin war bereits von 2015 bis 2022 in dem Gremium, das aus neun Personen aus mehreren Gemeinden in Deutschland besteht.
Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Ratsversammlung und dem Direktorium für jeweils vier Jahre gewählt. Das Präsidium wiederum wählt aus seinen Reihen ebenfalls für vier Jahre den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden. Der Zentralrat bestätigte am Dienstag auf Nachfrage die Wahl Rosenzweig-Winters.
Wegen des Votums sieht der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe die Beziehungen zur Spitze des Zentralrats nach eigenem Bekunden auf einem guten Weg: »Dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin nun wieder im Zentralratspräsidium vertreten ist, zeigt deutlich, dass eine große Mehrheit der verantwortlichen Delegierten in den Führungsgremien des Zentralrats den eingeschlagenen Kurs und die wertvolle Arbeit der Berliner Gemeinde schätzt und unterstützt.« Man sei sehr dankbar für ein der Gemeinde entgegengebrachtes Vertrauen und freue sich auf die künftige »konstruktive Zusammenarbeit« mit dem Zentralrat.
Streit um Gemeindeparlamentswahl
Jüngst hatte es Streit zwischen der Gemeinde und dem Zentralrat gegeben. Hintergrund ist eine umstrittene Gemeindeparlamentswahl im Herbst vergangenen Jahres, die Joffe gewonnen hatte. Der Zentralrat erkennt die Wahl allerdings nicht an. Grund ist eine geänderte Wahlordnung, die etwa eine Altersbegrenzung für Kandidatinnen und Kandidaten und eine verlängerte Amtsperiode vorsah.
Ein unabhängiges Gericht beim Zentralrat stellte in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der neugefassten Wahlordnung fest und verfügte eine Unterlassung der Wahl nach der neuen Ordnung, bis die Sache abschließend geklärt sei. Die Berliner Gemeinde erkennt die Zuständigkeit des Gerichts jedoch nicht an. kna