Mehr als 17 Jahre nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn hat am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Düsseldorf der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Attentäter begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 51-jährigen Ralf S. vor, am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe gezündet zu haben, als eine Gruppe Sprachschüler aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, unter ihnen sechs Juden, vorbeiging. Zehn Menschen wurden verletzt, ein ungeborenes Kind starb. Ralf S. wird versuchter Mord in zwölf Fällen vorgeworfen.
Am Vorabend des Prozessauftaktes trafen sich in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf rund 60 Interessierte zu einer Informationsveranstaltung. Herbert Rubinstein, zum Zeitpunkt des Anschlags Geschäftsführer des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, erinnert sich an die Tage nach der Tat: »Wir waren geschockt, dass so etwas mitten in Düsseldorf passieren konnte.« Der damalige Rabbiner Michael Goldberger habe den Verletzten sofort seelsorgerische Hilfe geleistet. Man habe die Opfer und deren Familien von der Presse abgeschirmt.
Vandalismus Überrascht sei man hingegen nicht gewesen, immer wieder habe es zuvor Vandalismus auf einem jüdischen Friedhof und Hakenkreuz-Schmierereien an der Synagoge gegeben. Der Staatsschutz sei unterbesetzt gewesen. Die Polizei habe große Wissenslücken gehabt, antisemitische Straftaten als solche zu identifizieren – und eine gewisse Berührungsangst im Umgang mit Juden gezeigt.
Die Gemeinde werde den Prozess sehr genau beobachten, betont Geschäftsführer Michael Szentei-Heise. Für die Opfer und ihre Angehörigen, die seit 17 Jahren quasi »in der Luft hängen«, sei es wichtig, die Wahrheit zu erfahren, um endlich mit den Ereignissen abschließen zu können. Rubinstein wünscht sich, dass die Motive hinter der Tat in den 37 Verhandlungstagen klar herausgearbeitet werden.
Jürgen Peters vom Antirassistischen Bildungsforum Rheinland fragt, warum der Prozess erst mehr als 17 Jahre nach der Tat stattfindet, obwohl Ralf S. schon kurz nach dem Anschlag ins Visier der Fahnder geraten war. Es fand sogar kurz nach dem 27. Juli 2000 eine Hausdurchsuchung bei S. statt.
Fehler Er gehe davon aus, so Peters, dass die damaligen Ermittler eine solche Tat der extremen Rechten, zu der auch Ralf S. zählte, einfach nicht zutrauten und deshalb die Spur Ralf S. nur halbherzig verfolgten. »Es erscheint offenkundig, dass im Jahr 2000 und den Folgejahren haarsträubende Fehler passiert sind«, sagt Peters. Er wolle nicht behaupten, dass der Prozess ohne diese Fehler schon bald nach der Tat hätte stattfinden können, »aber man hätte Ralf S. besser im Auge behalten«.
Eingeladen war auch Monika Düker, Abgeordnete der Grünen im NRW-Landtag und Mitglied im ehemaligen NSU-Ausschuss des Parlaments. Die Politikerin wohnt im Stadtteil Flingern. Wenn sie am Tatort vorbeikomme, seien die Erinnerungen bei ihr immer wieder präsent. »Es ist eine Wunde, die bleibt«, sagt Düker. Sie zeigt sich zuversichtlich, dass der Prozess letztlich zur Aufklärung des Verbrechens führen wird.
Unbeantwortete Fragen sieht Düker jedoch hinsichtlich der Rolle des Verfassungsschutzes, der einen V-Mann mit dem Decknamen »Apollo« in der rechtsextremen Düsseldorfer Szene im Umfeld des Angeklagten führte.
V-Mann Der V-Mann war kurz vor der Tat von diesem Fall abgezogen worden, habe sich aber – laut Peters – offenbar just zum Tatzeitpunkt noch mit einem Verfassungsschützer getroffen. Informationen zu diesem V-Mann gab der Verfassungsschutz erst zwölf Jahre nach der Tat – nach dem Selbstmord der NSU-Terroristen – an die Ermittler weiter. Sollten Fragen offenbleiben, wäre für Monika Düker auch ein Untersuchungsausschuss zum Wehrhahn-Anschlag denkbar. Doch zunächst will sie den Prozess abwarten.
Jürgen Peters hofft auf eine starke Nebenklage »und darauf, dass sich die Opfer auf diese Weise Gehör im Prozess verschaffen«.