Im Korruptionsprozess gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann(SPD) verkündet das Landgericht an diesem Freitag sein Urteil (10.00 Uhr). Dem SPD-Politiker wird in dem Verfahren Vorteilsannahme in mehreren Fällen zur Last gelegt, er selbst hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein überbezahlter Job seiner damaligen Freundin und späteren Frau an der Spitze einer neu geschaffenen deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Dies sei von der Awo nur deshalb gewährt worden, da es sich um die Freundin des Oberbürgermeisters handelte, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer erklärt. Hinzu kamen den Vorwürfen zufolge ein Schein-Minijob und ein Dienstwagen. Auch um von der Awo gesammelte Wahlkampfspenden für Feldmann geht es in dem Verfahren. Im Gegenzug habe sich Feldmann als Politiker dem Sozialverband gegenüber wohlwollend verhalten, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer erklärt und eine Geldstrafe von insgesamt 31 500 Euro gefordert.
Die Verteidigung verlangte dagegen einen Freispruch. Auch Feldmann selbst erklärte, er hoffe auf einen Freispruch. Bei einem negativen Urteil würde er seine Pension verlieren. Feldmann war im November in einem Bürgerentscheid abgewählt worden. dpa