Irith Michelsohn gibt sich äußerlich gelassen. Die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld hat sie am Sonntag erneut zur Vorsitzenden gewählt. Die Wahl habe satzungs- und wahlordnungsgemäß stattgefunden, teilt das ihrer Einschätzung nach bestätigte Führungsduo Irith Michelsohn und Yuval Adam am 29. Juni mit. In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung hätten die fünf Gewählten: Yuval Adam, Julia Filimonova, Elena Kolmakova, Irith Michelsohn und Yevgeniy Minkovych aus ihrer Mitte die bisherigen Amtsinhaber bestätigt.
Doch eigentlich hätte diese Wahl gar nicht stattfinden dürfen, ginge es nach dem Urteil des Schieds- und Verwaltungsgerichts beim Zentralrat der Juden. Das hatte nämlich vier Tage vor der Wahl diese per Einstweiliger Anordnung untersagt. Der kommissarische Vorstand, gemeint sind Michelsohn und Adam, wurde darü-
ber hinaus aufgefordert, diese Anordnung unverzüglich den Gemeindemitgliedern mitzuteilen.
»Davon haben wir erst per Fax am Freitagnachmittag Kenntnis erhalten«, sagt Michelsohn. Marc Grünbaum, Vorsitzender des Schiedsgerichts hält dagegen. Auch sein Kollege, Oleg Barannikov, der die Amtsgeschäfte des Schiedsgerichtes in Frankfurt am Main führt, bestätigt der Jüdischen Allgemeinen: »Das Fax an den Rechtsvertreter der Gemeinde, Thomas Kubatta, ist noch am Mittwochnachmittag rausgegangen.«
Eine Situation, die auch Irith Michelsohn als »sehr ungut« bezeichnet. Und ein weiteres Kapitel in der seit mehr als eineinhalb Jahren schwelenden Frage: Wer ist rechtmäßiger Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld?
»Wir«, jubelten im Februar 2008 Mark Mazur, Anna Petrowskaja, Tatiana Polyp-
sya, Jefin Schusterman und Nina Shugunova. Doch in ihrer Euphorie hatten die beiden neuen Vorsitzenden, Mazur und Pe-
trowskaja, einen Passus in der Satzung übersehen, nachdem der alte Vorstand dem neuen die Amtsgeschäfte übergeben muss. Ein Formfehler, den das Schiedsgericht nach Klage des alten Vorstands er-
kannte und diesen wieder kommissarisch einsetzte. Mit der Auflage, so schnell wie möglich Neuwahlen abzuhalten.
Diese wurden mehrmals verschoben, da sich die eigentlichen Gewinner vom Februar 2008 jetzt mit ihrem Gemeindeausschluss konfrontiert sahen. Sie klagten nun ihrerseits beim Schiedsgericht gegen ihren Rauswurf. Ziel sei es aber vor allem, die Wahlen von einer neutralen Wahlkommission durchführen zu lassen, sagte Marc Grünbaum der Jüdischen Allgemeinen. Die Wahl vom 28. Juni jedenfalls sei unrechtmäßig. »Sie fand unter Ausschluss von Mitgliedern statt.« Wie es weitergeht, weiß im Moment allerdings niemand, auch Irith Michelsohn nicht. Heide Sobotka
Bielefeld