von Katrin Richter
Lämmer oder Kälber mit ihren großen Augen sind niedlich. Wenn sie aber zubereitet auf dem Teller liegen, geht das Tierrechtsorganisationen, wie den People for the Ethical Treatment of Animals, kurz PETA, zu weit. Um gegen Massentierhaltung zu protestieren, hatte PETA 2004 unter dem Slogan »Der Holocaust auf ihrem Teller« eine Kampagne gestartet, die vergangene Woche vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe verboten wurde. Gezeigt wurden Fotos von lebenden und toten KZ-Häftlingen neben Fotos von Tieren in Massenhaltung.
In der Begründung führten die Richter aus, die Kampagne verletze die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden. Kurz nach dem Start der Aktion hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland gegen den Holocaust-Vergleich Klage eingereicht. Sieben der insgesamt acht Bilder, die PETA für den Protest ausgewählt hatte, wurden damals vom Berliner Kammergericht verboten.
PETA-Sprecher Edmund Haferbeck sagte der Jüdischen Allgemeinen, dass in dem jetzt gefällten Beschluss, anders als beim Urteil des Kammergerichts, »eindeutig festgestellt wurde, dass die Kampagne nicht gegen die Menschenwürde verstößt«. PETA kündigte an, nun vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, denn in Österreich wurde ein solcher Vergleich gestattet.
Das Urteil des BVerfG fand breite Zustimmung. Mirco Hecker vom Gesamtverband der Kommunikationsagenturen sagt, er erkenne darin keine Einschränkung der Werbefreiheit. »Der Holocaust ist ein mit nichts anderem vergleichbares Verbrechen.« Zentralratspräsidentin Charlotte Knobloch findet es zwar »zutiefst bedauerlich«, dass sich die Richter nicht grundsätzlich für ein Verbot derart moralisch verwerflicher Vergleiche mit dem Holocaust ausgesprochen« haben. Das Urteil sei aber »ein Trost für die Überlebenden des Holocaust und die Angehörigen der Opfer, weil es die menschenverachtende Werbekampagne endgültig« verbiete.
Der Deutsche Tierschutzbund stellt generell den Ton solcher Kampagne infrage. Sein Sprecher Thomas Schröder sagt: »Auch wenn man in der heutigen Medienlandschaft oft nur mit Zuspitzungen durchdringt, ist so etwas aus unserer Sicht ethisch und moralisch nicht vertretbar und dient auch nicht dem Tierschutz.«