von Heike Linde-Lembke
Der Eklat um die Amtsenthebung von Hamburgs Landesrabbiner Dov-Levy Barsilay (60) weitet sich aus. Auch die israelische Tageszeitung Ha’aretz äußert sich zum Hamburger Vorfall. Laut Ha’aretz habe ein Sekretär des Rabbinats im israelischen Netanya am Telefon berichtet, Oberrabbiner David Haim Chelouche habe dem Vorstand der Hamburger Gemeinde auf Nachfrage bestätigt, dass die unterzeichnenden Rabbiner zu Beurkundung der Rabbiner-Ordination für Barsilay nicht berechtigt gewesen seien. Barsilay, so Ha’aretz weiter, wolle nun dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde Hamburg eine Smicha von einem weiteren israelischen Rabbinat vorlegen. Außerdem zitiert Ha’aretz Barsilays Vorwurf, dass der Hamburger Vorstand ihn mit der Amtsenthebung um seine bevorstehenden Pensionsansprüche bringen wolle.
Auch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz in Deutschland stärkt ihrem Kollegen den Rücken. »Wir sind doch sehr erstaunt, was sich der Vorstand der Hamburger Gemeinde erlaubt«, sagt Avichai Apel. Bei seinem Besuch in Köln (s. S. 19) habe sich Israels Oberrabbiner Jonah Metzger über die Vorgänge befremdet gezeigt. Dov-Levy Barsilay habe sich weit über die deutschen Grenzen hinaus Anerkennung aufgrund seines rabbinischen Wissens verschafft. »Vor Hamburg hat Barsilay 15 Jahre in Dortmund gearbeitet. Der Landesverband soll sich ebenfalls getäuscht haben?« Apel empfindet die Kündigung eines herzkranken Mannes drei Wochen vor Erlangen seiner Rentenansprüche als moralisch verwerflich.
Dagegen wehrt sich Ruben Herzberg vehement. Der Vorstandsvorsitzende sagte der Jüdischen Allgemeinen: »Dabei handelt es sich nur um Pensionsbezüge aus der Gemeinde, also eine Art Betriebsrente, und die ist gering. Selbstverständlich wird Herr Barsilay seine gesetzliche Rente von der Rentenversicherung ausbezahlt bekommen, schließlich hat er ja auch eingezahlt.«
Barsilay, der bis zu den hohen Feiertagen in Israel weilt, ließ verlauten, er werde rechtliche Schritte gegen seine Amtsenthebung ergreifen.
»Die Angelegenheit geht in diesen Tagen zur Staatsanwaltschaft«, sagt Ruben Herzberg. Das Vortäuschen falscher Tatsachen werde als Offizial-Delikt von der Staatsanwaltschaft direkt verfolgt. Barsilay war bis Redaktionsschluss für die Jüdische Allgemeine zu einer Stellungnahmene nicht erreichbar.