Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Revision gegen das Urteil zur Geiselnahme des Synagogen-Attentäters von Halle eingelegt. Das hat Oberstaatsanwalt Klaus Tewes am Mittwoch bestätigt. Konkret gehe es um die Frage der Sicherungsverwahrung, die vom Landgericht Stendal nicht erneut verhängt wurde. Zuerst hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) in Halle berichtet.
Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden hatte dies damit begründet, dass der Angeklagte bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüße. Dass bei dem neuen Urteil diese nicht angesetzt wurde, kann aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft später zum Problem werden, wenn die Gefährlichkeit des Attentäters nach der lebenslangen Haft überprüft wird. Zunächst werde aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, sagte Tewes.
Stephan B., der im Oktober 2019 bei einem antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge in Halle zwei Menschen getötet und zwei weitere Menschen schwer verletzt hatte, stand seit Ende Januar erneut vor Gericht. Er hatte im Dezember 2022 versucht, aus dem Gefängnis in Burg (Sachsen-Anhalt) mithilfe eines selbstgebastelten Schussapparats auszubrechen und dabei zwei Vollzugsbeamte als Geiseln genommen. Der Fluchtversuch scheiterte an einer Kfz-Schleuse.
Das Landgericht Stendal, das aus Sicherheitsgründen in Magdeburg tagte, verurteilte B. am Dienstag zu sieben Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. epd