Die Regelung des Landes Brandenburg zur Finanzierung jüdischer Gemeinden ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Stellt der Staat Religionsgemeinschaften Geld zur Verfügung, muss er selbst für dessen gerechte Verteilung sorgen, erklärten die Richter. Seit 2005 zahlte das Brandenburger Kultusministerium jährlich 200.000 Euro an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden, der das Geld dann verteilte. Zunächst ging der konkurrierende »Verein Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg« leer aus. Seit 2007 aber erhält er rückwirkend für zwei Jahre monatlich 1.020 Euro.
religionsfreiheit Die »Gesetzestreuen« hatten dagegen geklagt, dass die Landesregierung dem Landesverband das Geld zur Verteilung überlässt. Karlsruhe gab ihnen jetzt Recht: Ihre Religionsfreiheit sei beeinträchtigt, »weil die Beauftragung des Landesverbandes mit der Weitergabe der vom Land bereitgestellten Mittel diesen in eine Situation institutioneller Befangenheit versetzt«. So rückten die »Gesetzestreuen« in ein »Verhältnis der Abhängigkeit« vom Landesverband.
Scharfe Kritik an dem Urteil übt der Zentralrat der Juden in Deutschland. Die Entscheidung sei »ein schwerwiegender und kurzsichtiger Eingriff in die Autonomie und Organisation der jüdischen Landesverbände als Partner der Länder für die geschlossenen Staatsverträge, aber auch alle anderen Religionsgemeinschaften«, sagte Generalsekretär Stephan J. Kramer.
Holger Drews, Sprecher des Kultusministeriums, erklärte der Jüdischen Allgemeinen: »Wir sind froh, dass der gesamte restliche Staatsvertrag bestehen bleibt.« Ge- kippt sei nur eine Klausel, die die Verteilung betreffe. Eine neue Regelung werde man in aller Ruhe prüfen. »Wir hoffen auf eine unverändert gute Beziehung zum Landesverband der Jüdischen Gemeinden.« Eine Kommunikation seitens des Kultusministeriums mit den »Gesetzestreuen« habe sich in vergangener Zeit schwierig gestaltet. Bei der nun erforderlichen Neuregelung der Finanzierung wolle man sich bei anderen Bundesländern informieren.
Alexander Schimon Nebrat vom »Verein Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg« weigerte sich auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen, das Urteil zu kommentieren.
spaltungsgefahr? Das Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, gegen das es keine Einspruchsmöglichkeit gibt, erklärt nur die Regelung der Finanzmittelvergabe für nichtig und verfassungswidrig. Darüber, ob die Höhe der bisherigen Zahlungen korrekt ist, gibt es keine Angaben.
»Das Urteil führt zu einer wohlkalkulierten, zumindest aber fahrlässigen Spaltung und Schwächung der Einheit der jüdischen Gemeinschaft«, glaubt Stephan J. Kramer vom Zentralrat. Er sieht dadurch eine »Tendenz in der Rechtsprechung fortgesetzt, die die verfassungsmäßig garantierte Religionsautonomie immer weiter einschränkt, und das mit dem Vorwand, fiskalpolitische Ausgewogenheit herzustellen, wo es keine geben kann.« Eine Gleichheit zwischen Landesverband und dem »Verein der Gesetzestreuen« gäbe es nicht. Der Landesverband hat nach eigenen Angaben 1.400 Mitglieder. Über die Mitgliederzahl der »Gesetzestreuen« wollte Alexander Schimon Nebrat keine Auskunft geben: »Die spielt keine Rolle.« Im Internet gibt der Verein die Zahl mit 260 an. Auch dem Kultusministerium liegen keine gesicherten Informationen vor. Der eingetragene Verein bemüht sich seit seiner Gründung 1999 vergeblich darum, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Zuletzt war er 2008 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert: Das Gericht nannte den Antrag »unbegründet«.
Welche Auswirkungen die Karlsruher Entscheidung nun haben wird, ist noch offen. Um die Dimension zu verdeutlichen, überträgt Stephan J. Kramer das Urteil auf die christlichen Kirchen: »Hätte zum Beispiel die berüchtigte Pius-Bruderschaft mit höchstrichterlichem Segen zukünftig einen Anspruch auf staatliche Förderung neben der katholischen Kirche?«