Für den Prozess wurde eigens ein Kinosaal angemietet, um dem Publikum und den Journalisten aus aller Welt genügend Platz zu bieten. Hunderte Zeugen hatten sich an das Gericht gewandt, weil sie aussagen wollten und sollten. Die Anklageschrift, die am ersten Tag verlesen wurde, beschrieb, wie der Angeklagte in Treblinka Tausende jüdischer KZ-Insassen eigenhändig in die Gaskammern getrieben habe. Und während draußen, vor dem Jerusalemer Kinogebäude, Hunderte Menschen Schlange standen, übertrugen Fernsehkameras das Ge- schehen in israelische Wohnzimmer.
So begann im Februar 1987 das Verfahren gegen Iwan »John« Demjanjuk. In Kürze erwartet den inzwischen 89-Jährigen ein zweites Mal ein Prozessauftakt. Diesmal nicht in Jerusalem, sondern vor dem Landgericht München II. Und es geht nicht um Treblinka, sondern um Sobibor. Voraussichtlich Ende November soll dort die Hauptverhandlung gegen Iwan Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen beginnen, teilte das Gericht in der vergangenen Woche mit.
Äußerlich könnte der Unterschied zu 1987 kaum größer sein: Lediglich ein Überlebender und ein ehemaliger Aufseher des KZ Flossenbürg sollen als Zeugen auftreten. Zwar sind neun Männer und Frauen als Nebenkläger zugelassen. Sie dürfen den Zeugen und dem Angeklagten gegebenenfalls Fragen stellen. Darüber hinaus wird man laut Staatsanwaltschaft aber vor allem Dokumente zu besprechen haben. Fotos vom Prozess zu machen, ist nicht erlaubt.
Vom Münchner Verfahren ist durchaus Neues zu erwarten. Denn der Jerusalemer Demjanjuk-Prozess schrieb vor allem deshalb Rechtsgeschichte, weil er mit einem bemerkenswerten Freispruch endete: Israels Oberste Richter äußerten 1993 »Restzweifel« daran, dass es sich bei Demjanjuk tatsächlich um jenen als »Iwan der Schreckliche« berüchtigten Aufseher des KZ Treblinka handele, von dem viele Zeugen gesprochen hatten. Die letzte Instanz sprach den Angeklagten frei.
Das 500-seitige Urteil, das Maßstäbe setzte, kennt heute jeder israelische Jurastudent als Lehrstück. Demjanjuk, der in erster Instanz zum Tode verurteilt worden war, wurde damals aus der Haft entlassen und flog zurück in die USA, wo er seither wieder mit seiner Familie lebte. Sein Freispruch wird ihm allerdings keinen Vorteil verschaffen. Denn die Jerusalemer Richter waren damals durchaus davon überzeugt, dass Demjanjuk zumindest im Vernichtungslager Sobibor Aufseher war, nur eben nicht in Treblinka. Sobibor war jedoch nicht Teil der Anklagepunkte gewesen – eine riskante Strategie, die letztlich zum Freispruch führte. Von einer erneuten Anklage im Hinblick auf Sobibor sah die israelische Staatsanwaltschaft im Jahr 1993 letztlich ab. Dies soll nun, 16 Jahre später, beim Verfahren in München nachgeholt werden.
Einer der beiden Verteidiger Demjanjuks, der renommierte Münchner Rechtsanwalt Günther Maull, wandte im Sommer ein, sein Mandant sei verhandlungsunfähig. Zudem zog er gegen die Abschiebung Demjanjuks aus den USA vor das Bundesverfassungsgericht.
Kritik am Verfahren hat der Stadtrat von Lviv (Lemberg) geäußert: Dahinter stecke »zweifellos der russische Geheimdienst KGB«. Das Verfahren gegen den in der Ukraine geborenen Demjanjuk schade dem Ansehen des Landes.
Der Münchner Prozess gegen Demjanjuk konzentriert sich auf das wichtigste Beweismittel: dessen SS-Dienstausweis. Das Dokument besagt, dass er von März bis September 1943 in Sobibor zur Wachmannschaft gehörte.
An der Echtheit des Ausweises sind immer wieder Zweifel geäußert worden. Zuletzt befand das bayerische Landeskriminalamt den Ausweis für echt, wie auch schon die Jerusalemer Richter vor 16 Jahren. Ob die Münchner Richter dennoch »Restzweifel« sehen, wird sich ab November zeigen. Ron Steinke
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