Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat in der Debatte um weitere Rückgaben von NS-Raubkunst vor langwierigen Debatten um ein Restitutionsgesetz gewarnt.
Wirkungsvoller sei es zunächst, die Arbeit der sogenannten »Beratenden Kommission« zu stärken und im Bürgerlichen Gesetzbuch »bei der Frage einer Verjährung für Veränderungen zu sorgen«, sagte Roth am Mittwoch in Berlin. Zudem soll eine einseitige Anrufbarkeit von Betroffenen der 2003 eingerichteten »Beratenden Kommission« festgeschrieben werden.
Bislang müssen im Konfliktfall beide Seiten der Vermittlung durch die Kommission zustimmen, ehe diese ihre Arbeit aufnehmen kann. Eine Reform der Kommission streben Bund, Länder und Kommunen bis Frühjahr 2024 an.
»Lieber jetzt zügig liefern, als bis zu einem Restitutionsgesetz zu warten«, betonte Roth. Sie kündigte an, die Kommission auch finanziell stärker zu fördern. Mittel aus dem Hause der Kulturstaatsministerin für die »Beratende Kommission« unter anderem für eine dann eigenständige Provenienzforschung sollen von derzeit rund 200.000 Euro auf eine Million Euro erhöht werden.
»Die Aufarbeitung muss konsequent und noch wirkungsvoller fortgeführt werden«, sagte die Grünen-Politikerin anlässlich des 25. Jahrestages der Veröffentlichung der »Washingtoner Erklärung« am 3. Dezember 1998. In der nicht bindenden Übereinkunft einigten sich zahlreiche Staaten und Organisationen auf Prinzipien zum Umgang mit Kunstwerken, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. epd