Ns-raubgut

Rechtlich nicht bindend

Dass er nicht ganz zufrieden ist, kann Georg Heuberger kaum verhehlen. Der Raubkunst-Experte der Jewish Claims Conference sitzt tief eingesunken in einem Sessel im Prager Kongresszentrum, im Hintergrund laufen die Gespräche über die »Er- klärung von Theresienstadt«. Darin heißt es jetzt, die Rückgabe von Kunstwerken, die während der NS-Herrschaft ihren zumeist jüdischen Besitzern gestohlen wurden, solle in einer »fairen, umfassenden und diskriminierungsfreien Weise« ablaufen. Das reicht Heuberger nicht: »Wir haben im Vorfeld mit der Expertengruppe sehr konkrete Forderungen aufgestellt und sind auch in viele Details gegangen«, sagt er. »Aber jetzt sind viele Empfehlungen einfach rausgestrichen worden.«

absicht Im Hintergrund waren wieder die Diplomaten aktiv, heißt es auch anderswo auf der Konferenz in beinahe resigniertem Ton. Fast 50 Länder von Israel über Deutschland bis hin zu den Vereinigten Staaten haben ihre Vertreter geschickt, und bei einem solchen Großaufgebot ist es immer schwierig, eine gemeinsame Sprache zu finden. Fünf Tage dauerte die Konferenz in Prag, und am Ende wurde im früheren Ghetto von Theresienstadt die Übereinkunft verkündet, die den schwierigen Um- gang mit der geraubten Kunst erleichtern soll. Rechtlich verbindliche Regelungen sind darin nicht zu finden.
Welche immensen Dimensionen das Problem der Raubkunst hat, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Experten gehen heute noch von etwa 100.000 Objekten aus, die zweifelhafter Herkunft sind. Die Bemühungen um eine Restitution haben in vielen Fällen gleich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begonnen, aber erst vor elf Jahren ist das Thema in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt: Damals wurde die Erklärung von Washington verabschiedet, in der einige Prinzipien für den Umgang mit der Raubkunst festgelegt worden sind. Auf »faire Lösungen« einigten sich die teilnehmenden Länder – konkreter wurden sie allerdings nicht. Dennoch gilt Washington als Ausgangspunkt der Debatte um die Raubkunst. Was allerdings konkret passiert ist, drückt Heuberger so aus: »Das ist völlig unbefriedigend.«

kulturelle schätze Auf der Nachfolgekonferenz in Prag wurde deshalb vor allem über die Hemmnisse bei der Restitution diskutiert. Problematisch sind beispielsweise die Fragen des internationalen Rechts: Einige Länder verbieten die Ausfuhr von Kunstwerken, weil sie als kulturelle Schätze besonderen Schutz genießen – selbst, wenn sie unrechtmäßig erworben wurden. Einer der strittigsten Punkte bleibt auch nach der Prager Konferenz und der Erklärung von Theresienstadt die Frage der Beweislast.
In vielen Ländern müssen die Erben belegen können, dass ihnen das betreffende Kunstwerk gestohlen worden ist. Experten hingegen fordern eine Abkehr von dieser Praxis. So solle es künftig ausreichen, wenn eine Familie nachweist, dass ihr das Bild oder die Plastik früher gehört hat. Danach sei es dann am heutigen Besitzer, die verschlungenen Wege des Kunstwerks aufzuzeigen.

bringschuld Nach Ansicht von Georg Heuberger haben die Museen eine gewisse Bringschuld: »Es kann nicht sein, dass die warten, bis sich jemand meldet, der Anspruch auf ein bestimmtes Bild erhebt«, sagt er. Stattdessen sollte systematisch bei allen Werken, die zwischen 1933 bis 1945 sowie danach in den Bestand gekommen sind, nach der Herkunft geforscht werden.
»In dieser Hinsicht hat die Theresienstädter Erklärung vieles in Bewegung gebracht«, sagt Heuberger.

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