Matthias Druba

»Politisch und juristisch nicht das letzte Wort«

Herr Druba, eine von Bund, Ländern und Gemeinden berufene Schiedskommmission hat empfohlen, dass das Deutsche Historische Museum (DHM) die Plakatsammlung von Hans Sachs nicht an dessen Erben Peter Sachs zurückzugeben braucht (vgl. S. 9). Können Sie die Entscheidung nachvollziehen?
Druba: Vor allem die Begründung ist gewagt. Die Kommission hat erklärt, Hans Sachs habe die Entschädigung seinerzeit als »angemessen« bezeichnet. Und sie bezieht sich auf eine Aussage von Hans Sachs, Deutschland wisse die Schätze zu hüten, und er habe sein Sammeln immer als öffentliche Aufgabe angesehen. Daraus leitet die Kommission nun ab, Herr Sachs habe den Verbleib der Sammlung in einem deutschen Museum gewollt. Aber Hans Sachs sagte das, als sich die Plakate nicht erreichbar in Ostdeutschland befanden. Hieraus und aus der Tatsache, dass er eine Entschädigung bekommen hat, zu folgern, die Sammlung gehöre nicht mehr zu ihm, ist unhistorisch. Die Entschädigung war kein Kaufpreis. Sie war für die Zeit, in der man das Geraubte nicht wiedergeben konnte, ein Ausgleich, eine Art Versicherungsleistung.

Wie verbindlich ist die Empfehlung der Kommission?
Druba: Juristisch ist sie nicht verbindlich. Übrigens sagt die Kommission auch: Das Museum solle einen Gesamtkatalog und die Sammlung als solche sichtbar machen. Selbst bei den Plakaten in der Ausstellung ist nicht mal vermerkt, dass es sich um die Sammlung Sachs handelt. Wenn das DHM das Selbstverständliche bis heute versäumt hat, wieso war dann die Sammlung dort am besten aufgehoben?

Was werden Sie tun?
Druba: Geraubtes Gut kann nie Eigentum werden. Der Anwalt des DHM hat zwar immer gesagt, die ganze Sache sei verjährt. Aber für die öffentliche Hand gilt das nicht. Es spricht also viel dafür, dass wir jetzt doch den Rechtsweg beschreiten müssen.

Ist die Empfehlung auch ein politisches Signal?
Druba: Sie hat sicherlich politisches Gewicht. Jene, die immer sagen, es müsse endlich Schluss sein, werden dadurch bestärkt. Politisch und juristisch kann dieser Schiedsspruch aber nicht das letzte Wort sein.

Mit dem Rechtsanwalt und Experten für Restitutionsfragen sprach Thomas Lackmann.

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