von Michael Berger
Constantin Karadja wurde grundsätzlich. »Das internationale Recht, die Grundsätze der universalen Ethik und die Grundrechte der Menschlichkeit«, schrieb der Diplomat am 24. November 1943 an den rumänischen Außenminister, »wurden von den deutschen Behörden nicht berücksichtigt.« Karadja machte seinen Vorgesetzten auf das Schicksal rumänischer Juden in den von Deutschland besetzten Ländern aufmerksam. Als er den Brief schrieb, hatten sich dank seines Einsatzes bereits Tausende rumänischer Juden vor der drohenden Deportation gerettet.
Constantin Karadja wurde am 24. November 1889 in Den Haag in eine hochadelige Familie byzantinischen Ursprungs geboren. Nach dem Jurastudium in England erhielt er die Zulassung als Anwalt. 1916 wurde er rumänischer Staatsbürger und trat 1920 in den diplomatischen Dienst ein, in den 30er-Jahren war er Generalkonsul in Berlin. In den Jahren 1938 bis 1939 berichtete er detailliert aus Nazideutschland und forderte von der rumänischen Regierung, »dass die Anträge der Juden mit rumänischer Staatsangehörigkeit, die darum bitten, nach Rumänien zurückkehren zu können, ohne Verzögerung und aus humanitären Gründen vorrangig bearbeitet werden«.
Als das rumänische Außenministerium 1941 in Pässe das Wort »Jude« eintragen ließ, protestierte Karadja: »Unter humanitärem Gesichtspunkt werden wir die Situation der Armen noch verschlechtern, indem wir ihnen unnötige Hindernisse auf ihrem Exodus in den Weg legen.« Er schlug vor, in den Pässen nicht »Jude«, sondern den Buchstaben X einzutragen, der nur den rumänischen Behörden bekannt sein sollte. Das rumänische Außenministerium gab der Beschwerde Karadjas statt.
1941 wurde er Leiter der Konsularabteilung und wies die diplomatischen Einrichtungen in Deutschland an: »Alle Rumänen im Ausland müssen geschützt werden, ohne Unterscheidung.« Auf Verlangen wurden Reisegenehmigungen mit den Worten »bon pour se rendre en Roumanie« ausgestellt. Das deutsche Außenministerium protestierte vergebens.
Im April 1943 rang Constantin Karadja dem rumänischen Außenministerium folgendes Zugeständnis ab: »Juden rumänischer Staatsangehörigkeit« den Aufenthalt in Rumänien zu erlauben, »bis es ihnen möglich ist, nach Palästina« auszuwandern. So gelang es ihm, im Jahre 1944 insgesamt 4.000 rumänische Juden aus Vichy-Frankreich und mehr als 51.000 Juden aus Ungarn vor der drohenden Deportation nach Auschwitz zu retten.
Als kurz darauf, im August 1944, die Regierung von Ion Antonescu gestürzt wurde, endete die Zeit des Faschismus in Rumänien. Als Verbündeter des Deutschen Reiches war die rumänische Regierung an der Ermordung von mehr als 300.000 rumänischen Juden und 20.000 Roma aktiv beteiligt. Am 17. Oktober 1944 entließ das rumänische Außenministerium Karadja. Kurz darauf wurde er wieder eingestellt, um am 1. September 1947 erneut entlassen zu werden, diesmal für immer. Die Zahlung einer Pension wurde ihm verweigert. Mit dieser Existenzangst starb Constantin Karadja am 29. Dezember 1950 in Bukarest.
Der Autor ist Hauptmann der Bundeswehr und Historiker am Militärgeschichtlichen Forschungsamt Potsdam.