Der juristische Streit um eine vom Abriss bedrohte frühere Synagoge in Detmold geht am 19. September vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalens in die nächste Instanz. Der Kläger wendet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, das ihm eine Abbruchgenehmigung des denkmalgeschützten Bauwerks von 1633 versagt hatte, wie das Gericht am Mittwoch in Münster mitteilte (AZ: 10 A 1397/22).
In dem Berufungsverfahren mache der Kläger geltend, dass der historische Sachverhalt durch das Verwaltungsgericht nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Zudem argumentiere er, die Rettung des »abgängigen Gebäudes« sei nur als Kopie möglich und ihm wirtschaftlich unzumutbar, hieß es.
Hintergrund ist ein jahrelanger Streit um eine verfallende Synagoge aus dem 17. Jahrhundert in der Innenstadt von Detmold. Der Eigentümer will das Bethaus abreißen und an gleicher Stelle Parkplätze bauen lassen. Versuche der Stadt, das Gebäude zu kaufen, blieben bislang erfolglos. Eigentümer des Gebäudes ist ein Rechtsanwalt, der mehreren bekannten Rechtsextremen vor Gericht juristischen Beistand geleistet haben soll.
Laut Denkmaleintragung ist das Bauwerk 1633 als jüdischer Betsaal errichtet worden. Das Fachwerkhaus diente der jüdischen Gemeinde in Detmold mehr als 100 Jahre als Synagoge und zählt zu den ältesten nachgewiesenen Synagogen in Norddeutschland. Eine später an einem anderen Ort errichtete Synagoge wurde im Nationalsozialismus in der Nacht zum 10. November 1938 bei einem Brandanschlag zerstört. epd