russisch-jüdischen Zuwanderer

Nullrunde

von Tobias Kühn

Statistiken beweisen nichts. Wer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter »Zuzug jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion von 1991 bis 2005« in die Spalte »Zahl der Anträge« schaut, wird dort im Jahr 2005 eine Null sehen. Hat keiner mehr Interesse, nach Deutschland auszuwandern? Oder sind die Zuwanderungsregelungen so restriktiv, daß niemand mehr kommen kann? Nein. Die deutschen Botschaften und Konsulate in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion haben nach Auslaufen des »Kontingentverfahrens« am 31. Dezember 2004 schlichtweg keine Auswanderungsanträge mehr angenommen. Denn seitdem war unklar, inwiefern das neue Zuwanderungsgesetz auch für jüdische Einwanderungswillige gilt.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2004 wird bekannt, daß die Kontingentflüchtlingsregelung, die seit 1991 auch für jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gilt, mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wegfallen wird. Nach Deutschland einwandernde Juden sollen dann anderen Migranten gleichgestellt werden. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen. Der Zen- tralrat der Juden protestiert. Im Bewußtsein historischer Verantwortung hatte die Bundesregierung bislang die Zuwanderung von Juden erleichtert, um die jüdische Gemeinschaft in Deutschland zu stärken. Monatelang verhandelten der Zentralrat und die Union Progressiver Juden mit den Innenministern der Länder. Im vergangenen Juni einigte man sich schließlich auf einen Kompromiß: Es wird keine Altersbeschränkung geben, Familien werden nicht auseinandergerissen. Jüdische Zuwanderer sollen ihren Lebensunterhalt in Deutschland zwar eigenständig bestreiten können. Aber es gibt keine automatische Sozialklausel, sondern der Sozialprognose des Zuwanderungswilligen liegt seine Selbstauskunft zugrunde. Weitere Bedingung für die Zuwanderung soll der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache sein. Und der Zuwanderer muß in eine jüdische Gemeinde aufgenommen werden können. Künftig wird die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) für jeden Einreisewilligen eine »Integrationsprognose« erstellen, das heißt, sie prüft, ob der Antragsteller Jude ist. Denn das Ziel der begünstigten Aufnahme ist, die jüdischen Gemeinden zu stärken. Die Union Progressiver Juden soll in das Prüfverfahren eingebunden werden.
Zum Erfolg der Verhandlungen gehört, daß es Übergangsregelungen geben wird. Wer seinen Aufnahmeantrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt hat, braucht in Härtefällen (etwa bei der Familienzusammenführung) weder Sprachkenntnisse nachzuwei- sen noch muß er seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Für diejenigen, die ihre Einwanderung vor dem 1. Juli 2001 beantragt haben, gelten die neuen Aufnahmevoraussetzungen nicht. Andernfalls wären sie Opfer einer bis zu fünfjährigen Bearbeitungszeit von Anträgen.
Am 18. November haben die Innenminister von Bund und Ländern die neuen Regeln in einem »Umlaufbeschluß« auf den Weg gebracht. Wenn alle Bundesländer die dafür nötigen Anordnungen erlassen haben, können die deutschen Auslandsvertretungen demnächst wieder Auswanderungsanträge entgegennehmen. De facto beginnt die jüdische Zuwanderung nach Deutschland aber erst wieder am 1. Juli. Dann sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Um sie mit Leben zu füllen, wird sich Mitte Januar ein Beirat gründen, dem Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Zentralrats der Juden und der Union Progressiver Juden sowie der Bundesländer angehören. Das Gremium soll das Aufnahmeverfahren vorbereiten und Kriterien dafür erarbeiten, wann ein Härtefall vorliegt und woran genau zu ermessen sein wird, ob ein Zuwanderungswilliger seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten kann.
Langfristig soll der Beirat das neue Aufnahmeverfahren fachlich begleiten und die Integrationsmöglichkeiten der Länder, Kommunen und jüdischen Gemeinden überprüfen. Ob die jüdische Gemeinschaft die Zuwanderer auch angemessen integrieren kann, hängt aber von der finanziellen Situation der Gemeinden ab. Bis Ende 2006 wird der Staat die Integrationsaufgaben der Gemeinden unterstützen. »Dann ist die Integrationskasse leer«, sagt Dieter Graumann, Verhandlungsführer des Zentralrats in Sachen Zuwanderung. Für die Zeit nach 2006 gebe es bislang lediglich Zusagen. »Von fast überlebenswichtiger Bedeutung« sei es, daß das Geld auch tatsächlich gezahlt wird, betont Graumann. »Gute Worte allein reichen nicht. Wir müssen auch die Mittel haben, um den Menschen zu helfen.«
Für die jüdische Gemeinschaft hierzulande ist die Zuwanderung trotz aller Probleme ein Segen. Vor der großen Einwanderungswelle Anfang der 90er Jahre zählten die jüdischen Gemeinden gerade mal 30.000 Mitglieder. Seitdem kamen nach Angaben des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration rund 200.000 jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Knapp 100.000 von ihnen wurden laut ZWST Gemeindemitglieder. Im vergangenen Jahr hat der Anteil an Altmitgliedern die 10-Prozent-Marke unterschritten. Ohne Zuwanderer hätten die Gemeinden in Deutschland heute nur noch rund 10.000 Mitglieder. Statistiken beweisen nichts. Aber sie können mitunter erhellend sein.

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