Hamburg

Nouripour fordert Verbot von Islamisten-Demo am Samstag

Omid Nouripour, Co-Vorsitzender bei Bündnis 90/Die Grünen Foto: picture alliance / NurPhoto

Der Co-Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, hat ein Verbot einer für Samstag in Hamburg angekündigten islamistischen Demonstration und des Veranstalters Muslim Interaktiv gefordert.

Nouripour sagte im Podcast des »Bild«-Vizechefs Paul Ronzheimer: »Gerade die Truppe, die diese Kalifat-Demos macht, muss verboten werden. Und ehrlich gesagt, habe ich keine Antwort, warum es noch nicht passiert ist.« Vereinsverbote seien ja gar nicht so kompliziert.

Die als extremistisch eingestufte Gruppe Muslim Interaktiv hat für Samstag erneut zu einer Kundgebung auf dem Steindamm aufgerufen. Die Demonstration richte sich »gegen Zensur und Meinungsdiktat«, hieß es in der auf X (vormals Twitter) verbreiteten Ankündigung.

Prüfung durch Versammlungsbehörde

Die Polizei bestätigte eine entsprechende Anmeldung, die von der Versammlungsbehörde geprüft werde. Bei einer Demonstration Ende April waren etwa 1000 Menschen auf die Straße gegangen. Auf Schildern war dabei unter anderem der Spruch »Kalifat ist die Lösung« zu lesen.

Wer ein Kalifat fordere, lehne die demokratische, freiheitliche Grundordnung ab, sagte Nouripour in dem Podcoast. »Auch das ist ein Grund, warum nicht nur die Demo verboten werden sollte, sondern auch die Organisation, die das will.«

Er könne nur hoffen, dass das schnell geschehe. Denn solche Parolen erfüllten »eindeutig den Straftatbestand Volksverhetzung«. Der Grünen Co-Chef fügte hinzu: »Ich persönlich ertrage diese Demos nicht.«

Energischeres Vorgehen

Nouripour forderte ein energischeres Vorgehen gegen Islamisten in Deutschland. Dazu müssten die Ordnungsbehörden und die Polizei personell verstärkt werden. Es fehle überall an Personal für eine konsequente Strafverfolgung. Das Strafrecht beinhalte alle möglichen Strafen, auch Gefängnisstrafen.

»Und wenn die Leute deutsche Staatsbürger sind, dann sind sie im Gefängnis. Aber wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es auch im Strafgesetzbuch die Regel, dass ab einer bestimmten Strafe die Leute natürlich auch ausländerrechtlich angegangen werden. Heißt: das Land verlassen.« dpa

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