Der Corona-Maßnahmenkritiker Sucharit Bhakdi muss sich erneut vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. In einem ersten Verfahren war der umstrittene Mediziner und Autor im Mai vom Amtsgericht Plön freigesprochen worden.
Demnach konnte nicht festgestellt werden, dass sich der 76-Jährige mit Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie in einem Online-Interview strafbar gemacht hätte. Gegen dieses Urteil legte die Generalstaatsanwaltschaft nun Berufung beim Kieler Landgericht ein, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
Damit muss das Landgericht den Fall neu verhandeln. Es ist nicht an das Urteil des Amtsgerichts gebunden und kann anders entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren gegen Bhakdi wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Einem Kieler Gerichtssprecher zufolge wird das Verfahren gegen Bhakdi voraussichtlich erst im kommenden Jahr terminiert werden können.
Antisemitismus Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass angestachelt.
Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Kritiker der Corona-Maßnahmen und genießt große Popularität in der sogenannten »Querdenker«-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern verbreitete er nach Ansicht seiner Kritiker mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, distanzierten sich von seinen Äußerungen. dpa