Der rechtsextreme Halle-Attentäter Stephan B. steht vom 25. Januar an erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen einer Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg verantworten, wie das Gericht am Dienstag in Stendal mitteilte (Az: 501 Kls 8/23). Bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft B. vor, am 12. Dezember 2022 in der JVA Burg mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Dabei soll der Halle-Attentäter den Angaben zufolge bis zur Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte. Seitdem wurde er in anderen Gefängnissen untergebracht.
Angeklagt ist B. wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen, hieß es.
Am 9. Oktober 2019 hatte Stephan B. einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer.
Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. epd