Vertragssache

Money, money, money

Der 12. Mai 2009 war für die jüdischen Ge-
meinden ein folgenreicher Tag: Das Bun-
desverfassungsgericht hatte die Verteilung von Fördergeld in Brandenburg durch den dortigen Landesverband jüdischer Ge-
meinden für verfassungswidrig erklärt. Nun prüfen einige Bundesländer, ob sie die Staatsverträge ändern und jüdische Gemeinden, die nicht Mitglieder von Landesverbänden des Zentralrats der Juden in Deutschland sind, bei der Mittelverteilung berücksichtigt werden müssen.
In Brandenburg wird die bisherige Vergabepraxis jetzt angepasst, wie Katrin Seitz, Pressesprecherin des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes erklärt. »Die Gesetzestreue Gemeinde muss künftig den auf sie entfallenden Anteil durch einen Zuwendungsbescheid des Landes direkt erhalten.« 200.000 Euro erhalten die etwa 1.400 Ju-
den in Brandenburg gemäß des seit Januar 2000 geltenden Staatsvertrags bislang jährlich, dazu kommen 35.000 Euro freiwillige Leistungen. Im Staatsvertrag gibt es keinen Zuwendungsschlüssel.

Begünstigte Zu denjenigen, die sich nun Hoffnungen auf Fördergeld machen können, gehört auch die vor 13 Jahren ge-
gründete Gemeinde in Speyer. Deren Vorsitzende Juliana Korovai freut sich deshalb sehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die rund 90 Mitglieder starke Gemeinde kämpft seit Jahren um ihre Eigenständigkeit im Landesverband Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hatte angekündigt, ihren Staatsvertrag zu überarbeiten
Auch die liberalen Gemeinden in Halle und München machen sich nach dem Urteil Hoffnung auf regelmäßige staatliche Unterstützung. Wie hoch die Zuwendungen für die jüdische Gemeinschaft ausfallen, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Das Land Thüringen zahlt nach Aus-
kunft des Sprechers im Kultusministerium Gregor Herrmann aufgrund des am 1. No-
vember 1993 geschlossenen Staatsvertrags in diesem Jahr 313.625 Euro an die Jüdische Landesgemeinde mit etwa 750 Mitgliedern. Der jährliche Zuschuss ist für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und deren Verwaltung bestimmt. Die Höhe der Zahlungen werde regelmäßig angepasst, sagt Herrmann. »Darüber hinaus sichern wir den jüdischen Religionsunterricht an den Schulen im Freistaat«, ergänzt Herrmann.
In Artikel 13 des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft vom 20. März 2006 ist die Höhe der jährlichen Zuwendungen geregelt, erklärt Ute Kriegel von der Pressestelle des Kultusministeriums. »Die Gesamtsumme der Zu-
schüsse an den Landesverband Jüdischer Gemeinden im Jahr 2009 betrug 1.112.227 Euro.« Kriegel betont ausdrücklich: »Der Landeszuschuss umfasst auch neu entstehende Gemeinden.« Unterstützt würden damit also etwa 1.800 Juden. Freiwillige Zuschüsse des Landes, etwa für die Errichtung oder den Erhalt von Räumlichkeiten und Anlagen, die den Kultus-, Seelsorge- und Sozialaufgaben dienen, sind durch den Artikel 13 nicht ausgeschlossen.«
In Bayern gehören 9.600 Juden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern an, nochmals etwa 9.600 Mitglieder hat der Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. »Der Freistaat beteiltigt sich«, laut Sylvia Schnaubelt vom Presseamt im Bayerischen Kultusministerium, »an den laufenden Ausgaben für religiöse und kulturelle Zwecke« Die Beträge für die Israelitischen Kultusgemeinden sind laut Staatsvertrag mit gestaffelt. Im Jahr 2008 betrug die Höhe der Zuwendungen 4,25 Millionen Euro, 2009 sind es 4,75 Millionen und 2010 werden es 5,25 Millionen sein, teilt Sylvia Schnaubelt mit. »Die Zahlung erfolgt an den Landesverband und tritt an die Stelle der bisher erbrachten freiwilligen und vertraglichen Leistungen.« Dabei gibt es eine Besonderheit: Der Landesverband fördert die einzelnen Israelitischen Kultusgemeinden, ungeachtet ihrer Mitgliedschaft im Landesverband.

Direkt Im Stadtstaat Hamburg gehen die Zuwendungen an die Jüdische Gemeinde mit rund 3.000 Mitgliedern, die Landesleis-
tung aus dem Staatsvertrag beträgt gegenwärtig 850.000 Euro jährlich. Senatssprecherin Kirstin Breuer betont: »Der Staats-
vertrag sieht vor, dass die Gesamthöhe sowie die Verteilung der Mittel durch eine besondere Vereinbarung geregelt wird. Diese sieht gegenwärtig eine Weiterleitung von zehn Prozent der Landesleistung an die Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg und ihren 150 Mitgliedern vor.«
In Bremen wurde am 11. Oktober 2001 ein zeitlich unbefristeter Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinde als alleiniger Emp-
fängerin der Landesleistungen geschlossen. 235.000 Euro fließen demnach jährlich an die Gemeinde mit 1.200 Mitgliedern. In Niedersachsen ist der Staatsvertrag seit 1983 in Kraft, berichtet Andreas Krischert vom niedersächsischen Kultusminis-
terium. 1,550 Millionen Euro erhalten der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Verband Israelitischer Kultusgemeinden jährlich, die Zuwendungen werden direkt an diese beiden Institutionen, denen 7.406 und 1.561 Menschen angehören, gezahlt, die dann frei über die Gelder verfügen können.
So umfassend wie in den oben genannten Bundesländern sind die Zuwendungen nicht überall geregelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es beispielsweise keinen Staatsvertrag – jedenfalls noch nicht. »Auf Wunsch des Minis-
terpräsidenten Günther Oettinger befindet sich das Land Baden-Württemberg derzeit in Verhandlungen mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften, sagt Pressesprecherin Carina Olnhoff. Bislang habe es nur freiwillige Leistungen des Landes gegeben, vor allem für den Religionsunterricht, »nun wird ein Staatsvertrag das ganze System umfassend neu regeln.«

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