Auschwitz-Prozess

»Meilenstein der Justizgeschichte«

von Miryam Gümbel

Mit dem Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 in Frankfurt am Main vom 20. Dezember 1963 bis zur Urteilsverkündung am 20. und 21. August 1965 wurde der Welt ein authentisches Bild der nationalsozialistischen Judenverfolgung vor Augen geführt. Dieses zeitgeschichtliche Ereignis hat das Frankfurter Fritz Bauer Institut zum Anlass für eine Ausstellung genommen, in der das Verfahren, seine historische Einordnung, die Reaktionen auf den Prozess und die juristischen und politischen Folgen dargestellt werden.
Diese Ausstellung haben das Bayerische Staatsministerium für Justiz, die Vereinigung »Gegen Vergessen – Für Demokratie« und das Weiße-Rose-Institut nun in den Lichthof des Münchner Justizpalastes, Prielmayerstraße 7, geholt.
Als »Meilenstein der Justizgeschichte« hat Constanze Angerer, die Präsidentin des Münchener Landgerichts, den Auschwitz-Prozess bei der Eröffnung bezeichnet. Diese fand im Saal 270, im 2. Stock des Justizpalastes statt, im dem auch der Prozess gegen die Widerstandskämpferin Sophie Scholl geführt worden war. Angehörige der zum Tode verurteilten Mitglieder der Widerstandsgruppe »Weiße Rose« waren zur Ausstellungseröffnung gekommen.
Die Dokumentation behandelt den Holocaust in allen Aspekten, angefangen von einer Chronik der »Endlösung«, über eine historische Einordnung der Prozesse in Nürnberg, Warschau (gegen den Auschwitzkommandanten Höß) und Jerusalem (gegen den Organisator der Deportationen Eichmann) bis hin zur Frage der Täter- und Gehilfenschaft sowie der Rekonstruktion des Auschwitzprozesses am Beispiel von sechs Angeklagten. Der Tonbandmitschnitt des Prozesses rückt das Zeugnis der Überlebenden in den Mittelpunkt.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk sprach die Schwierigkeiten der Menschen auch noch in den Jahren nach der NS-Zeit an, sich diesen Verbrechen zu nähern. Zweifel an dem Verhalten müssten dabei auch der Justiz gelten. Mit der Dokumentation solle auch das Bewusstsein für das geschärft werden, was in der Vergangenheit geschehen sei und was nie wieder geschehen dürfe.
IKG- und Zentralratspräsidentin Charlotte Knobloch stellte die Frage, inwieweit wir heute in einer gefestigten Demokratie leben. Auftritte von Neonazis und die Schändung von Mahnmalen für die Opfer des Holocaust würden keinen Schrei der Empörung auslösen – weder in der Öffentlichkeit, noch in der Politik, noch in den Medien. Umso mehr galt ihr Dank den Initiatoren, welche die Ausstellung nach München geholt hatten, voran Anne-Barb Hertkorn von »Gegen Vergessen – Für Demokratie«. Diese Ausstellung leiste eine Aufklärungsarbeit, die gerade in Zeiten eines Anstiegs rechtsextremistisch motivierter Straftaten unerlässlich sei.
Die Ausstellung zeigt immer wieder, dass die Angeklagten, die zur Verantwortung gezogen worden sind, sich dieser häufig mit der Begründung entzogen, sie hätten nur Befehle ausgeführt. Peter Landau, der zur Münchner Ausstellung die Eröffnungsrede hielt, formulierte dies provokant überspitzt: Es habe einen Täter gegeben, nämlich Hitler, und 60 Millionen Gehilfen.
Landau, Rechts- und Staatswissenschaftler, der unter anderem in Berlin, Freiburg, Bonn und Yale (USA) studierte und in Deutschland und den Vereinigten Staaten lehrte und forschte, ging das Thema Auschwitzprozess von mehreren Seiten an. Aufgrund der historischen und politischen Entwicklung im Nachkriegsdeutschland habe ein Prozess gegen Nazi-Verbrecher vor 1950 nicht stattfinden können. Problematisch sei zudem die unreflektierte Heransgehensweise mancher Nachkriegsjuristen an die Thematik gewesen, gestützt auch auf mögliche Gesetzesauslegungen. Viele der Täter – auch über den Frankfurter Auschwitz-Prozess hinaus – hätten sich später auf mittlerweile verjährten Totschlag berufen. So sei es ein wichtiger Schritt im deutschen Recht gewesen, dass 1979 die Verjährung von Mord aufgehoben wurde. Die Auseinandersetzung mit dem Thema sei für alle notwendig.
Landau würdigte besonders auch den Juristen und früheren hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und seine Verdienste um den Auschwitz-Prozess. Dieser war nicht nur der bis dahin größte Strafprozess der jungen Bundesrepublik. Er war auch der erste Versuch einer öffentlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und des Holocaust. Doch auch heute noch, so Landau, ist »der Kampf gegen das Vergessen notwendig für eine gute Zukunft der deutschen Demokratie«.
Das Interesse an Führungen und den Vorträgen aus dem Begleitprogramm scheint die Einsicht in diese Tatsache zu bestätigen.

Die Ausstellung ist noch bis zum 13. Juli im Justizpalast, Prielmayerstraße 7, zu sehen. Sie ist montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Das Begleitbuch erschien im Jahr 2004 in der Snoeck Verlagsgesellschaft Köln: Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt am Main, 871 Seiten, ISBN 3-936859-08-6

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