Mitte Juni hatte das Kabinett die Journalistin Ferda Ataman für die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgeschlagen - seither wird die Personalie kontrovers diskutiert. An diesem Donnerstag stimmt der Bundestag nun über die Neubesetzung des Postens ab.
Oppositionspolitiker aus Union und AfD, aber auch einzelne Vertreter der Regierungspartei FDP sprechen der Journalistin die Eignung ab. Sie bezeichnen Ataman unter anderem als »linke Aktivistin«, die für »spaltende Identitätspolitik« stehe. SPD-Chefin Saskia Esken spricht von einer »verleumderischen Kampagne«. Die Mehrheit für Ataman steht aber wohl.
Ataman hatte unter anderem mit einer »Spiegel«-Kolumne 2020 für Diskussionen gesorgt, als sie die Bezeichnung »Kartoffel« für Deutsche ohne Migrationshintergrund verteidigte. Kritisiert wurde auch die Löschung früherer Tweets, die als polemisch interpretiert werden könnten. Private Tweets habe sie aus Neutralitätsgründen von ihrem Account gelöscht, hatte Ataman im Juni dazu gesagt.
Die notwendige Mehrheit der Ampel-Parteien für die Kandidatin steht aber aller Voraussicht nach, obwohl sich einzelne Freidemokraten kritisch geäußert hatten. »Ich persönlich fände es gut, wenn sich Frau Ataman von einigen früheren Aussagen klar distanzieren würde«, sagte etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, der »Augsburger Allgemeinen« (Donnerstag). Fraktionsvize Konstantin Kuhle ging in der »Welt« aber von einer großen Zustimmung der FDP-Abgeordneten aus.
Die FDP würde eine Koalitionskrise provozieren, würde sie der Personalie nicht zustimmen. Schließlich hatte das Bundeskabinett, in dem auch FDP-Chef und Vizekanzler Christian Lindner und weitere FDP-Minister vertreten sind, den gemeinsamen Personalvorschlag gemacht. Ausgegangen war er vom grün-geführten Bundesfamilienministerium, bei dem die Antidiskriminierungsstelle angesiedelt ist. Union und AfD bekräftigten vor der Wahl noch einmal ihre Bedenken.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn sie beispielsweise aus rassistischen, ethnischen, geschlechtlichen oder religiösen Gründen diskriminiert werden oder wurden.
Das können zum Beispiel Diskriminierungen wegen des Nachnamens bei der Wohnungssuche sein oder auch bei der Jobsuche wegen des Alters. Die Stelle holt auch Stellungnahmen der Gegenseite ein und vermittelt gütliche Einigungen. Zudem gibt sie Studien in Auftrag, erstellt Leitfäden, Broschüren oder Ratgeber und macht mit Öffentlichkeitsarbeit auf Diskriminierungsthemen aufmerksam.