Demonstrationen

Leutheusser-Schnarrenberger korrigiert Forderungen

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Foto: picture alliance/dpa

Nordrhein-Westfalens Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre umstrittenen Äußerungen zur Versammlungsfreiheit von Ausländern geradegerückt.

Sie bedaure, mit falschen, missverständlichen Äußerungen für Irritationen gesorgt zu haben, sagte die FDP-Politikerin am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Sie plädiere keineswegs dafür, das Versammlungsrecht nur Deutschen zuzugestehen. »Natürlich haben Ausländer ein Versammlungsrecht«, betonte sie.

Es gehe ihr lediglich darum, dass im Vorfeld noch intensiver geprüft werde, wer eine Versammlung anmeldet und ob es Verbindungen zu verbotenen Organisationen oder Hinweise auf frühere antisemitische oder ähnlich problematische Äußerungen gebe.

Staatsangehörigkeit und Grundrecht

»Und da kann natürlich auch mal ein Migrationshintergrund eine Rolle spielen. Aber doch nicht in dem Sinne, dass sie kein Versammlungsrecht haben, sondern dass das in der Prüfung bei einer Anzeige einer Versammlung eben von der Polizei mit in den Blick genommen werden muss.«

Am Wochenende hatte Leutheusser-Schnarrenberger dem WDR-Magazin »Westpol« gesagt, wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse geprüft werden, »wie die Staatsangehörigkeit ist, denn es ist eines der wenigen Grundrechte, die eben nur Deutschen zustehen«.

Die ehemalige Bundesjustizministerin hatte sich damit auf Artikel 8 des Grundgesetzes bezogen. Hier heißt es: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Dies sei eine Möglichkeit, »mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist«. dpa

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