von Christine Schmitt
und Detlef David Kauschke
Es ist ein juristisches Verfahren, das an-
scheinend beide Seiten nicht wirklich wollten und bei dem sie am Ende wohl auch beide verlieren könnten. Ansehen, Würde, vielleicht auch Glaubwürdigkeit. Und es ist eines, das auch außerhalb des Berliner Arbeitsgerichts mit viel Interesse verfolgt wird. Dort wurde am vergangenen Donnerstag die einstweilige Verfügung »Rabbiner Chaim Z. Rozwaski gegen die Jüdische Gemeinde zu Berlin« verhandelt. Die Richter mussten sich mit der »offensichtlichen Unwirksamkeit« der fristlosen Kündigung Rozwaskis auseinandersetzen und kamen zu der Entscheidung: Vorerst darf der Rabbiner weiter in der Synagoge Pestalozzistraße amtieren. Dennoch verfügt er weder über Büro und Sekretärin, noch darf er repräsentative Aufgaben der Gemeinde übernehmen. Die Gemeinde muss ihn weiter beschäftigen bis zur endgültigen Entscheidung der Kündigungsschutzklage, die ebenfalls am Arbeitsgericht verhandelt wird. Ein erster Gütetermin könnte in zwei oder drei Wochen stattfinden. Wenn es dabei zu keiner Einigung kommt, geht es zum sogenannten Kammertermin. Der Gemeindevorstand rechnet damit, dass es vor dem Sommer zum ersten Verhandlungstermin, eventuell aber erst im Herbst zu einem Urteil kommen könnte.
Grund für die fristlose Entlassung (vgl. Jüd. Allg. vom 20. März und 3. April) sind laut Judith Heyn, Anwältin der Gemeinde, falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung, die Rozwaski im Zusam-
menhang mit dem Verfahren gemacht ha-
ben soll. Im Februar war Rozwaski »teil-
suspendiert« worden, nachdem er, so Heyn, zu klärenden Gesprächen nicht er-
schienen war, zu denen der Vorstand ihn mehrfach eingeladen hatte. Gleich nach Amtsantritt hatte die Ende Januar neu gewählte Gemeindeführung ein »gestörtes Vertrauensverhältnis« zu Rozwaski festgestellt. Der Grund wird öffentlich vom Vorstand nicht genannt, mit Verweis auf die Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Kultusdezernent Benno Bleiberg deutete jedoch an, dass unter anderem »Vorfälle im Wahlkampf« dazu geführt hätten. In der Gemeinde ist die Rede da-
von, dass Rozwaski auf Anweisung von Mitgliedern des damals amtierenden Vorstandes die 63 Kandidaten für die Wahl zur Repräsentantenversammlung auf ihre jüdische Herkunft überprüfen wollte. Das im November vergangenen Jahres gewählte Gemeindeparlament habe diese Vorgänge beraten und bewertet, den Vorstand erst zu Gesprächen, dann zur Suspendierung, schließlich zur fristlosen Kündigung des Rabbiners beauftragt, erklärte Bleiberg. Dagegen habe Rozwaski vorgehen müssen, heißt es bei dessen Rechtsbeistand, Peter Diedrich.
So traf man sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht. Und am Sonntag in der Pestalozzistraße, wo der Synagogenvorstand zu einer außerordentlichen Beterversammlung eingeladen hatte. Über 100 Interessierte hörten die verschiedenen Standpunkte, die Anwalt Diedrich für den Rabbiner, und Benno Bleiberg und Mark Jaffe für den Vorstand vortrugen. Personaldezernent Jaffe bedauerte dabei, dass es zur arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Seinem Eindruck nach sei die Sache »beiden Seiten entglitten«.
Auch die Gabbaim, die Mitglieder des Synagogenvorstandes, machten ihre Position deutlich, wollen aber nicht zitiert werden. Insgesamt war die Mehrheit der Beter deutlich auf Seiten ihres Rabbiners, lobte dessen Arbeit und sprach sich für Kontinuität aus. In der Sache selbst könne er sich kein endgültiges Urteil erlauben, da die Gemeindeführung nicht über die Details und Hintergründe der Auseinandersetzung Auskunft gibt, meinte Gemeindemitglied Gregor Salomon. »Dennoch bin ich erschüttert über den Umgang mit einem Menschen, der eine rabbinische Autorität darstellt. Warum muss die deutsche Justiz über Fragen unserer Gemeinde entscheiden? Vor Gericht wird möglicherweise Recht gesprochen, aber das muss nicht auch Gerechtigkeit bedeuten.«
Unverständnis äußerte Salomon, ein 53-jähriger öffentlicher Bediensteter, über das Vorgehen der Gemeindevertreter insgesamt: »Sie wollten Ruhe in die Gemeinde bringen, vor allem auch die Synagogen, die Gabbaim und die Beter stärken und diese an den Entscheidungen mehr beteiligen. Als jemand, der diese Repräsentanten gewählt hat, schockiert es mich, dass sie jetzt genau das Gegenteil von dem ma-
chen, was sie uns vor der Wahl versprochen haben.«
Trotz aller Kritik bekräftigte Jaffe in der Beterversammlung, dass der Vorstand die außerordentliche Kündigung weiterbe-
treiben werde. Und Bleiberg ergänzte: »Ich gehe davon aus, dass wir einen anderen Rabbiner einstellen werden.« Dazu Gregor Salomon: »Ich bin, wie die überwiegende Mehrheit der Beter, der Meinung: Lasst uns unseren Rabbiner! Wir wollen Ruhe und Frieden in dieser Sy-nagoge haben.«
Salomon besucht seit rund vier Jahren die Gottesdienste in der Pestalozzistraße, an jedem Schabbat und Feiertag, wie er betont. Schon seit über 60 Jahren ist George Lippmann Beter in der Synagoge. »Ich habe hier schon vieles erlebt. Aber es tut mir weh, wenn ich sehe, was jetzt für ein Skandal entstanden ist.« Er forderte die Gemeindeführung auf, nicht nur die rechtlichen Aspekte zu beachten, sondern vor allem »Menschlichkeit und das jüdische Herz« sprechen zu lassen.
Die Kritik aus der Pestalozzistraße kam beim Vorstand aus der Fasanenstraße an. Benno Bleiberg sagte am Montag, es habe ihn berührt, wie engagiert sich die Beter in dieser Synagoge für ihren Rabbiner einsetzen. »Ganz toll, der Rückhalt ist bemerkenswert.« Allerdings sei Rozwaski Ge-
meinderabbiner und eine »Welle von Solidarisierungsbekundungen« aus anderen Synagogen gebe es nicht. Es bleibe dabei: politisch sei Rozwaski nicht tragbar, das Vertrauensverhältnis zerrüttet.
Das letzte Wort? Bis zur Entscheidung des Gerichts gibt es nach wie vor die Möglichkeit, dass sich beide Seiten direkt verständigen. Nach den Chancen für eine gütliche Einigung befragt, meinte Bleiberg: »Ich sage niemals nie.«