Restitution

Kunstgriff

Sonderlich groß war das öffentliche Interesse für die Prager Konferenz über NS-Raubkunst nicht. Dabei hatten fast 50 Staaten an den bis Dienstag dauernden politischen Gesprächen teilgenommen (vgl. S. 2). Schließlich ging es mehr als zehn Jahre nach der bahnbrechenden »Washingtoner Konferenz« erneut um internationale Standards für den Umgang mit Nazi-Raubgut. Wie nötig die sind, zeigt allein die Tatsache, dass fast keine Woche ohne strittigen Restitutionsfall vergeht. Gerade einmal 15 Teilnehmerstaaten der Washingtoner Konferenz hätten Fortschritte gemacht, sagt Georg Heuberger, Deutschland-Repräsentant der Jewish Claims Conference. Die übrigen 29 hingegen nicht. Und Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel seufzt: »Die einfachste Antwort nach dem Zweiten Weltkrieg wäre gewesen, die Häuser, das Geld, den Besitz an die Opfer zurückzugeben.«
Wäre, hätte, wenn – solche theoretischen Überlegungen spielten beim Abschlussdokument der Prager Konferenz keine Rolle. Gemeinsames Ziel fast aller Regierungen ist es offenkundig, keinerlei Verpflichtungen zur Rückgabe von Gütern jedweder Art an Holocaust-Opfer oder deren Erben einzugehen. So heißt es in der »Erklärung von Theresienstadt«, die Rückgabe solle »schnell, einfach, verständlich, transparent und weder mühsam noch kostspielig für den einzelnen Anspruchsteller« vollzogen werden. Aber: Bindend sind diese Worte nicht.
Schon die Washingtoner Konferenz hatte bewusst auf die Forderung nach gesetzlichen Regelungen der Raubgut-Problematik verzichtet. Zu unterschiedlich sind die Rechtssysteme der betreffenden Länder. Der Appell von Washington war moralischer Natur: »faire und gerechte Lösungen« abseits juristischer Regelungen zu finden. Die Selbstverpflichtung der öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik aus dem Jahr 1999, unrechtmäßig erworbene Kulturgüter an Anspruchsberechtigte herauszugeben, hat zwar zu einer Reihe spektakulärer Rückgaben geführt – hat aber bei Weitem nicht jeden Streitfall lösen können.
In Deutschland reagierten die Museen unterschiedlich. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betrieb von Anfang an Provenienzforschung, also die Recherche nach der genauen Herkunft von Kunstwerken, die nach 1933 erworben worden waren. Über fragwürdige Objekte konnten auf diese Weise einvernehmliche Lösungen erzielt werden, wie im Falle eines Spitzenwerks von Caspar David Friedrich, das gegen eine Entschädigung von rund zehn Millionen Euro in der Berliner Nationalgalerie verblieb. Andere deutsche Museen mussten erst durch anwaltliche Forderungen dazu gebracht werden, die Herkunft strittiger Objekte zu untersuchen. Erst seit Kurzem stehen Bundesmittel zur Verfügung, um bei der Recherche zu helfen. Doch die reichen nicht aus.
Zumal in jüngster Zeit ein Stimmungswandel zu beobachten ist. Der spektakuläre Streitfall um die »Straßenszene« des Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner aus dem Berliner Brücke-Museum, die unmittelbar nach der Restitution für 38 Millionen Dollar versteigert wurde, hat das Vorurteil von den »geldgierigen Anwälten« genährt. Je länger die Nazizeit zurückliegt und je seltener es direkte Erben sind, die Ansprüche geltend machen können, desto stärker wittern Teile der Öffentlichkeit Geschäftemacherei. Dabei bleibt den Erben meist kein anderer Weg als die Veräußerung zurückerstatteter Kunstschätze, um untereinander Ansprüche auszugleichen.
Neuerdings, so hat es den Eindruck, reagieren die Museen sehr viel zugeknöpfter. Bislang wurden Rückgabebegehren hierzulande unter Verweis auf die NS-bedingte Entziehung meist zugunsten der Anspruchsteller entschieden. Derzeit gibt es zum Beispiel Streit um den »Welfenschatz« aus dem Berliner Kunstgewerbemuseum. Die 44 mittelalterlichen Kostbarkeiten erwarb der preußische Staat 1935 von einem jüdischen Händlerkonsortium. Unter Verweis auf den gezahlten Kaufpreis lehnt es die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bislang ab, die hochkarätigen Objekte an die Erben der Händler auszuhändigen. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen.
Zehn Jahre nach der Washingtoner Konferenz ist die Aussicht geschrumpft, die zahlreichen offenen Fälle stets »fair und gerecht« zu regeln. Die am Montag in Prag verabschiedete »Erklärung von Theresienstadt«, die bereits im Vorfeld von den Diplomaten der Teilnehmerstaaten geglättet wurde, kann kaum mehr bewirken als einen neuerlichen Appell an den guten Willen. 64 Jahre nach dem Ende von Weltkrieg und Holocaust tut Sachlichkeit bei allen Beteiligten not.
Zunächst aber muss die Provenienzforschung für sämtliche Museen zur Pflichtaufgabe werden. Allein schon, um wechselseitige Verdächtigungen durch Fakten- kenntnis aus der Welt zu schaffen. Und für alle gehört die Einsicht dazu, dass Entschädigung eine Jahrhundertaufgabe bleibt.

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