Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke wird sich demnächst einer weiteren Anklage gegen ihn stellen müssen: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nach übereinstimmenden dpa-Informationen aus Ausschusskreisen am Freitag den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Höcke selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden und schrieb von einer »Justizkeule gegen Dissidenten«.
Voraussetzungen für Anklage Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtages diesen Ermittlungen zustimmen. Sollte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen Landtagsabgeordneten erheben wollen, muss das Gremium dieser Anklage zustimmen. Die Anklage muss nun noch erhoben und dann von einem Gericht zugelassen werden.
Im Mai 2023 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor. Höcke habe in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern die SA-Losung »Alles für Deutschland!« verwendet, hatten die Strafverfolger damals mitgeteilt. dpa